Worauf Sie beim Erstellen des Jahresabschlusses achten sollten
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung: Konto- oder Staffelform?
In der GuV werden alle Erträge und Aufwendungen des Berichtszeitraumes aufgelistet und saldiert. Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen sich nicht an ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Gliederungsschema halten. Es bleibt daher dem Einzelnen überlassen, wie er "seine" GuV aufbaut. Trotzdem sind Sie in ihrer Gestaltung nicht völlig frei, denn sowohl die Bilanz als auch die GuV müssen den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchhaltung entsprechen (GoB):
Die Darstellung muss klar und übersichtlich sein.
Sowohl eine einmal gewählte Gliederung als auch die Postenbezeichnungen und -inhalte müssen beibehalten werden (sog. Darstellungsstetigkeit), um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Nur wenn zwingende Gründe vorliegen, kann ausnahmsweise einmal von diesem Grundsatz abgewichen werden.
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