Kleinunternehmer und Freiberufler unterliegen grundsätzlich keinen Aufzeichnungspflichten - das gilt auch für Bargeschäfte. Wir zeigen, wie Sie Ihre baren Einnahmen und Ausgaben dokumentieren, ohne ein Kassenbuch zu führen. Wer seine Bargeld-Bewegungen trotzdem aufzeichnen möchte, bekommt die passenden Softwaretipps von uns.
Kleinunternehmer und Freiberufler haben's gut: Sie müssen keine "Bücher führen". Es genügt die vergleichsweise einfache "Einnahme-Überschussrechnung". Die gesetzlichen Grundlagen und Vorteile dieser "Buchhaltung ohne Bücher" haben wir im Einführungs-Kapitel unseres EÜR-Infopakets erläutert.
Ungeachtet dessen fragen sich viele Jungunternehmer, wie sie mit baren Einnahmen und Ausgaben umgehen sollen. Die gute Nachricht vorweg: Vorausgesetzt, Sie können jeden Geschäftsvorfall einzeln belegen, müssen Sie kein Kassenbuch führen.
Es geht auch ohne Kasse
Damit entfallen der mühselige "Kassensturz", also die laufende zeitnahe Abstimmung zwischen buchmäßigem Kassenbestand und tatsächlich in der Kasse vorhandenem Bargeld - sowie die häufig erforderliche Fahndung nach Differenzen. Auch das Regulieren des Kassenbestandes durch regelmäßige Aus- und Einzahlungen vom bzw. auf das Bankkonto entfällt.
Es genügt, wenn Sie
Ihre bar bezahlten Ausgangsrechnungen sowie
die Quittungen über die aus der privaten Geldbörse bezahlten Einkäufe
