Viele Unternehmer und Selbstständige sind bereits mit der laufenden Buchführung fürs Finanzamt voll und ganz bedient. Ganz gleich, ob sie die laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen und jährlichen Steuererklärungen eigenhändig oder mit Unterstützung eines Profis erstellen: Nachdem die Auflagen des Fiskus erfüllt sind, werden die elektronischen (Geschäfts-)"Bücher" oder auch die "betriebswirtschaftlichen Auswertungen" (BWA) des Steuerberaters oft ganz schnell wieder geschlossen.
So verständlich das sein mag - wer über die Entwicklung von Umsätzen und Kosten, die erforderliche Privatentnahmen oder die zu erwartenden Kontobewegungen keinen Überblick hat, erlebt unter Umständen böse Überraschungen. Wenn erst einmal hohe Steuernachzahlungen ins Haus stehen oder sich die Mahnungen im Posteingang stapeln, ist es oft schon zu spät - und das, obwohl das wirtschaftliche Fundament eines Betriebs unter Umständen gesund ist.
Was tun bei akuten Zahlungsengpässen
Mit einer besonders unangenehmen Folge ungenügender Information über das eigene Unternehmen beschäftigt sich der Beitrag "Drohende Zahlungsunfähigkeit? Handeln statt hadern!"
Ganz abgesehen davon: Spätestens wenn Darlehensbedarf besteht, müssen Sie Ihrer Bank hieb- und stichfeste Auswertungen auf den Tisch legen können. Zum Glück liegen die erforderlichen Daten für regelmäßige Status-Checks vielfach bereits vor oder können mit einfachen Mitteln erhoben werden.
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