Erfolg und Wirtschaftlichkeit
Kosten- und Ertrags-Korrekturen
Um Sonderentwicklungen zu bereinigen und um aussagekräftige, verallgemeinerbare Aussagen über die Ertragslage eines Unternehmens treffen zu können, sind in der innerbetrieblichen Buchführung in vielen Fällen sowohl auf der Kostenseite als auch auf der Ertragsseite Korrekturen sinnvoll. Wir erläutern, was es mit den "kostenrechnerischen Korrekturen" auf sich hat.
Typische Kosten-Korrekturen
Neben den unterschiedlichen Komponenten des Unternehmerlohns (Gehalts-, Zins- und Risikozuschlag) lässt sich die Ausgabenseite zusätzlich korrigieren durch ...
kalkulatorische Miete für die betriebliche Nutzung eigener Gebäude oder Räume (ansonsten wäre ja Miete fällig).
kalkulatorische Abschreibungen über die steuerlich zulässige Höhe hinaus (etwa für die schnellere wirtschaftliche Abnutzung oder höhere Wiederbeschaffungspreise von Maschinen und Anlagen).
kalkulatorische Personalkosten für die unentgeltliche Mitarbeit von Familienangehörigen oder Praktikanten (ansonsten fielen ja Personalaufwendungen an).
Um zu realistischen und vergleichbaren Aussagen über die Entwicklung des Unternehmenserfolgs zu kommen, muss der zu versteuernde Gewinn darüber hinaus um alle Rücklagen-Änderungen korrigiert werden.
Beispiel: Gewinnverzerrungen ausbügeln
Angenommen, Sie haben im Jahr 2009 einen Jahresüberschuss von 50.000 Euro erwirtschaftet und im Folgejahr einen von 25.000 Euro: Kann man zu Recht von einem 50-prozentigen "Gewinneinbruch" sprechen, wenn im Jahr 2010 zugleich ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 30.000 Euro steuerlich geltend gemacht worden ist?
Und ganz abgesehen davon, ob diese Rücklage später tatsächlich in eine Investition mündet: Handelt es sich um eine echte "Gewinnexplosion", wenn die Rücklage im Jahr 2011 wieder aufgelöst wird? Eben nicht!
Lesetipp: Falls Ihnen die Begriffe "Rücklage" oder "Investitionsabzugsbetrag" (noch) nichts sagen, empfehlen wir einen Blick auf unseren Beitrag "Investitionsabzugsbetrag: gewinnmindernde Rücklage für künftige Anschaffungen".
Einnahme-Korrekturen
Eine Bereinigung von Sonderentwicklungen ist unter Umständen aber auch auf der Einnahmeseite nötig. Stellen Sie sich vor, Sie bemerken beim Blick in den Kfz-Brief Ihres verbeulten Betriebs-Golfs zufällig, dass als Vorbesitzer ein gewisser "Ratzinger, Josef" eingetragen ist. Sie nutzen den Papst-Hype und verkaufen das Schmuckstück (wie vor ein paar Jahren tatsächlich geschehen) via Ebay für knapp 190.000 Euro: Sind Sie gut beraten, Ihren daraufhin plötzlich und unerwartet auf 200.000 Euro gestiegenen Gewinn zur Grundlage Ihrer weiteren Planungen machen?
Und: So erfreulich ein solcher unverhoffter Geldsegen sein mag: War das betreffende Jahr im Vergleich zu den oben genannten Vorjahreszahlen nüchtern betrachtet für Ihren Betrieb wirklich ein erfolgreiches Jahr? Ohne den Verkauf Ihres "Papamobils" hätten Sie ja gerade mal ein Plus von 10.000 Euro gemacht. Sollten Sie den unerwarteten Geldregen - so oder so - zum kostenrechnerischen Maß aller Dinge machen? Wohl kaum.
Damit also über die Jahre realistische Entwicklungs- und Vergleichsaussagen getroffen werden können, müssen Sie demnach auch die Einnahmeseite in allen Positionen berichtigen, die ein "falsches Licht" auf den "Erfolg" im betreffenden Wirtschaftsjahr werfen.
Rechnungsabgrenzung
Für Einnahmenüberschussrechner gibt es darüber hinaus noch einen anderen wichtigen Gesichtspunkt: Bei der vereinfachten Buchführung ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Mittelzuflusses oder -abflusses ausschlaggebend (und nicht der Termin der Rechnungsstellung). So erfreulich das in den meisten Fällen ist: Wenn nun ein Kunde für ein bereits im Herbst abgeschlossenes Großprojekt erst im Januar bezahlt, kann das Prinzip der "Ist-Versteuerung" den unter Umständen völlig unzutreffenden Eindruck erwecken, dass das laufende Wirtschaftsjahr keinen Anlass zur Sorge gibt.
Auch wenn der Fiskus die "periodengerechte Erfolgsermittlung" nicht verlangt, tun Sie bei innerbetrieblichen Jahresbetrachtungen gut daran, größere Einnahmen und Ausgaben nachträglich den "richtigen" Wirtschaftsjahren zuzuordnen.
Vom Gewinn zum "normalisierten" Betriebsergebnis
Nach dem Schnelldurchgang durch das betriebliche Rechnungswesen soll nun der rechnerische Weg vom "finanzbuchhalterischen" Gewinn zum realistischen Betriebsergebnis im Überblick dargestellt werden. Ausgangspunkt ist der Einfachheit halber der Einnahmeüberschuss / Gewinn vor Steuern. Sie rechnen:
Gewinn
plus Unternehmerlohn,
plus Verzinsung des Eigenkapitals,
plus prozentualer Wagniszuschlag,
plus kalkulatorische Miete,
plus kalkulatorische Personalkosten,
plus Zuführung zu den Rücklagen,
minus Auflösung von Rücklagen,
plus / minus kalkulatorische Abschreibungen,
plus / minus Rechnungsabgrenzungen Vor- und Folgejahre (sowohl Kosten als auch Erträge),
plus / minus Bereinigung um "betriebsfremde", untypische oder zufällige Kosten und Erträge.
Sofern Sie Aussagen über das Verhältnis von Betriebsergebnis und Umsatzentwicklung treffen wollen, müssen Sie Ihre Umsätze natürlich gleichfalls um periodenfremde und "verzerrende" Vorgänge bereinigen.
Noch einmal: Diese Liste beansprucht weder Vollständigkeit noch gibt es verbindliche "Vorschriften", wie Sie Ihr Betriebsergebnis zu definieren haben. Wichtig ist jedoch, dass Sie bei der Gegenüberstellung verschiedene Wirtschaftsjahre oder gar Betriebe eine gemeinsame Bezugsgrundlage herstellen, die sinnvolle Vergleiche möglich macht.
Die Umsatzrentabilität
Neben der Entwicklung absoluter Zahlen und Erfolgstendenzen ("10 Prozent Umsatzplus", "Betriebsergebnis um 15 Prozent unter dem des Vorjahrs") wird auf dieser Grundlage dann auch die wichtigste Erfolgskennziffer aussagekräftig: die Umsatzrentabilität. Rechenweg: Gewinn bzw. Betriebsergebnis dividiert durch Umsatz mal 100.
Die Formel der Umsatzrentabilität
Bei der Umsatzrentabilität handelt es sich also um das prozentuale Verhältnis von Gewinn bzw. Betriebsergebnis zum Umsatz. Über die (Mindest-)Höhe der Umsatzrentabilität lassen sich keine verallgemeinerbaren Aussagen treffen: Sie ist vor allem branchenabhängig. Während sie bei einem Dienstleister ohne Weiteres bei über 50 Prozent liegen kann, dürfte so mancher Händler mit einer Umsatzrendite von unter einem Prozent zufrieden sein.
Wie konjunkturabhängig die durchschnittliche Umsatzrentabilität ist, zeigt sich am Beispiel der aktuellen Entwicklung deutscher Dax30-Unternehmen: Deren Umsatzrendite schnellte im Nachkrisenjahr 2010 im Schnitt von 2,9 % auf 6,9 % empor!
Ausblick
Im dritten Kapitel zeigen wir Ihnen, wie Sie die Vermögens- und Schuldenentwicklung im Blick behalten.
