Zahlungsfähigkeit sichern
Zahlungsfähigkeit und Liquiditäts-Controlling
Die kurzfristig wichtigste Frage ist die nach der Zahlungsfähigkeit. Wie bekommen Sie die wichtigsten Daten für ein einfaches Liquiditäts-Controlling?
Zahlungsfähigkeit first
Die kurzfristig wichtigste Frage ist die nach der Zahlungsfähigkeit (= Liquidität). Hintergrund: Was nützt Ihnen die beste Auftragslage, wenn Ihre Kunden mit monatelanger Verzögerung oder unter Umständen gar nicht bezahlen - und Sie deshalb den Forderungen Ihrer Gläubiger nicht nachkommen können?
Um sicher zu sein, den fälligen Verbindlichkeiten jederzeit uneingeschränkt nachkommen zu können, benötigen Sie unbedingt einen monatsgenauen Überblick über den Zufluss und Abfluss von Geldmitteln. Für die Liquiditätsbetrachtung ist zunächst völlig unbedeutend, wie hoch die jährlichen Umsätze oder die Betriebsausgaben sein werden. Zunächst einmal ist wichtig, zu welchen Zeitpunkten Sie Ihre Lieferantenrechnungen bezahlen müssen bzw. umgekehrt, wann die Kundengutschriften eintreffen.
Liquiditäts-Controlling
Die wichtigsten Daten für ein einfaches Liquiditäts-Controlling liegen bereits vollständig vor, sofern Sie ...
für das laufende Jahr ohnehin eine "Umsatz- und Rentabilitätsvorschau" erstellt haben (wie das z. B. beim Antrag auf Gründungszuschuss Pflicht ist),
als Existenzgründer monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt abliefern und
zu den privilegierten Unternehmern gehören, die "nur" eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) fürs Finanzamt erstellen müssen (also auf doppelte Buchführung mit "Gewinn- und Verlustrechnung" und Bilanz verzichten können).
EÜR-Privileg
Einer der vielen Vorteile von Einnahmen-Überschussrechnern gegenüber bilanzierungspflichtigen Unternehmen ist nämlich, dass steuerpflichtige Umsätze erst in dem Moment entstehen, in dem die Kunden Ihre Rechnungen bezahlen. Die Folge: Umsatzsteuern müssen bei der sogenannten Ist-Besteuerung erst dann ans Finanzamt abgeführt werden, wenn die Kundenforderung tatsächlich beglichen ist.
Auch wenn sich viele Kleinunternehmer das nicht vorstellen können: "Firmen" im Sinne des Handelsgesetzbuchs müssen die Umsatzsteuer bereits ans Finanzamt überweisen, wenn sie bloß die Rechnung an den Kunden schreiben! Wann die Rechnung tatsächlich bezahlt wird, kümmert den Fiskus herzlich wenig.
