Kinderzuschlag, Höchst- und Mindesteinkommen
Familien sollen nicht zum Sozialfall werden, nur weil sie Kinder haben: Der Kinderzuschlag ist für Eltern gedacht, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Lebensunterhalt finanzieren können, nicht aber den ihrer Kinder. Im Prinzip gibt es 140 Euro monatlich pro Kind, wenn die Kinder unter 25 Jahre alt und unverheiratet sind und bei ihren Eltern wohnen. Das Einkommen der Eltern muss zwischen festgelegten Grenzen liegen.
Die Regelungen sind allerdings sehr kompliziert. Es ist nicht einfach, herauszufinden, ob der Antrag sich lohnt. Um einen möglichen Anspruch auf den Kinderzuschlag auszurechnen, brauchen Sie also Geduld und einen Taschenrechner - wir helfen mit dieser Anleitung.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag wurde mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hartz IV) im Januar 2005 eingeführt. Er soll nur ausgezahlt werden, wenn er einer Familie ermöglicht, unabhängig vom Arbeitslosengeld II zu bleiben. Das ist genau dann der Fall, wenn der Zuschlag zusammen mit dem Kindergeld und dem übrigen Einkommen und Vermögen ausreicht, um den Bedarf der ganzen Familie zu decken.
Den maximalen Zuschlag von 140 Euro erhalten Eltern, wenn ihr Bruttoeinkommen genau der Mindesteinkommensgrenze entspricht und das Kind kein eigenes Einkommen oder Vermögen hat. Ansonsten wird der Betrag gemindert.
Beantragen kann den Kinderzuschlag, wer
Kindergeld (oder vergleichbare Leistungen) bezieht und
die Einkommens- und Vermögensgrenzen erfüllt.
Dem Kindergeld vergleichbare Leistungen sind: Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen und Leistungen für Kinder, die außerhalb Deutschlands oder von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung gezahlt werden.
Nicht zusammen mit ALG II!
Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Kinderzuschlag gezahlt! Eltern, die nur Sozialleistungen beziehen und kein eigenes Einkommen oder Vermögen haben, können ihren eigenen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten und haben keinen Anspruch auf den Zuschlag.
Wer bekommt den Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag steht Eltern (auch Pflege- und Stiefeltern) zu, die zwar den eigenen Lebensunterhalt decken könnten, aber nicht genug verdienen, um für ihre Kinder zu sorgen. Er wird für Kinder gezahlt, die unverheiratet und jünger als 25 Jahre alt sind und noch bei ihren Eltern leben. Das Familieneinkommen darf eine festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.
Zu den Eltern gehören
alleinerziehende Mütter oder Väter,
nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner,
in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebende Paare.
Die Mindesteinkommensgrenze
Wer den Kinderzuschlag beantragt, der darf weder zu viel noch zu wenig verdienen.
Die Mindesteinkommensgrenze ist seit Oktober 2008 auf einheitliche Beträge festgelegt: Sie beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro. Wenn das Bruttoeinkommen der Eltern dieser Mindesteinkommensgrenze entspricht oder darüber liegt, haben sie möglicherweise Anspruch auf den Kinderzuschlag.
Die Höchsteinkommensgrenze
Das Einkommen und Vermögen der Eltern darf eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Um diese obere Einkommensgrenze zu ermitteln, ist - wie bisher - die komplizierte Berechnung von Lebensunterhalt und Wohnanteil der Eltern als Bemessungsgrenze im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II nötig. Die Höchsteinkommensgrenze entspricht dem Gesamtbedarf der Eltern zuzüglich dem Gesamtkinderzuschlag, den die Familie für ihre Kinder erhalten könnte. Liegt das Bruttoeinkommen darüber, besteht kein Anspruch auf den Zuschlag mehr.
Um die Höchsteinkommensgrenze zu berechnen, muss zunächst der Gesamtbedarf der Eltern ermittelt werden. Diese Bemessungsgrenze berechnet sich in zwei Schritten:
1. Schritt: Pauschalierte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (rückwirkend seit 1.1.2011)
Alleinstehende Elternteile |
100 % der Regelleistung |
364 Euro |
Elternpaare |
zweimal 90 % der Regelleistung |
656 Euro |
Kinder ab 14 Jahre bis 25 Jahre |
80 % von 359 Euro (alter Regelsatz) |
je 287 Euro |
Kinder ab 6 Jahre bis 13 Jahre |
70 % von 359 Euro (alter Regelsatz) |
je 251 Euro |
Kinder unter 6 Jahre |
60 % von 359 Euro (alter Regelsatz) |
je 215 Euro |
Zusätzlich zur Regelleistung gibt es nach wie vor Leistungen für Mehrbedarfe, zum Beispiel für Schwangere, manche Behinderte und Menschen, die aus medizinischen Gründen teure Spezialnahrung benötigen.
2. Schritt: Wohnanteil
Die Kosten für Miete und Heizung werden in der tatsächlichen Höhe angesetzt, wenn sie angemessen sind. (Die Behörden ermitteln die ortsüblichen Kosten anhand des örtlichen Mietspiegels und legen fest, welche Beträge angemessen sind.) Um den Lebensunterhalt der Eltern zu ermitteln, wird aber nur ihr Wohnanteil berücksichtigt: Das ist der Teil von Miet- und Heizkosten, der auf die Eltern entfällt. Er ist abhängig von der Kinderzahl.
Alleinstehende Eltern mit |
Wohnanteil des Elternteiles |
1 Kind |
75,53 % |
2 Kindern |
60,68 % |
3 Kindern |
50,71 % |
4 Kindern |
43,55 % |
5 Kindern |
38,17 % |
Elternpaare mit |
Wohnanteil der Eltern |
1 Kind |
83,20 % |
2 Kindern |
71,23 % |
3 Kindern |
62,27 % |
4 Kindern |
55,31 % |
5 Kindern |
49,75 % |
Beispiel: Angenommen, eine Familie mit drei Kindern bezahlt für Miete und Heizung monatlich 900 Euro. Der Lebensunterhalt der Eltern berechnet sich so:
Pauschale Regelleistung für das Elternpaar |
656 Euro |
+ anteilige Wohnkosten |
560 Euro |
Gesamtbedarf = Bemessungsgrenze |
1.216 Euro |
Ein weiteres Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern bezahlt monatlich 500 Euro für Miete und Heizkosten. Ihre Höchsteinkommensgrenze errechnet sich so:
Grundbedarf der Mutter |
364 Euro |
+ Wohnbedarf |
303 Euro |
Gesamtbedarf der Mutter = Bemessungsgrenze |
667 Euro |
zuzüglich max. Gesamtkinderzuschlag |
280 Euro |
Höchsteinkommensgrenze |
947 Euro |
Nur wenn sich Einkommen und Vermögen der Mutter zwischen 600 und 947 Euro monatlich bewegen, kann sie den Kinderzuschlag erhalten. Liegt ihr Einkommen über 947 Euro, kann sie im Sinne des Gesetzes für den gesamten Familienbedarf selbst aufkommen.
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Ich bin bereits Mitglied
Sehr geehrte Damen und Herren,
warum hat eine sechsköpfige Familie weder Anspruch auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag. Bei ALG II haben wir knapp zuviel und beim Kinderzuschlag erreichen wir die Mindesteinkommensgrenze nicht. Wo bleiben dann solche Leute wie wir. Soll mein Mann sich kündigen lassen. Ich habe gelesen, es soll an den Einkommensgrenzen beim Kinderzuschlag etwas geändert werden. Vielleicht wissen Sie schon ab wann das der Fall sein wird. Vielen Dank für Ihre Bemühung
M.f.G
Guten Tag,
unsere erste Reaktion war ja "zuviel Einkommen für ALG II, aber Mindesteinkommensschwelle nicht erreicht? Kann doch nicht sein!" Aber bei diesem Thema gibt es wohl nichts, was es nicht gibt ...
Frau Yacobi recherchiert, ob bzw. warum das so sein kann. Einstweilen haben wir keine handfeste Antwort und können nur um Geduld bitten.
Allerdings steht eines wohl fest: An den Einkommensgrenzen soll aktuell und fürs Erste _nichts_ geändert werden. Es gibt allerdings allgemeine Überlegungen und Absichten auf Regierungsebene, den Kinderzuschlag unbürokratischer zu gestalten und die Gruppe der Anspruchsberechtigten auszuweiten - da ist aber noch lange nichts spruchreif:
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Koalition%20Kinderzuschlag/241277...
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,500583,00.html
Guten Tag,
nun kam die Antwort der Arbeitsagentur: Der Wohnanteil der Eltern (anteilige Kosten für Miete und Heizung) werden beim Kinderzuschlag prozentual ermittelt, beim ALG II aber kopfanteilig (Wohnkosten geteilt durch die Anzahl der Haushaltsmitglieder). Dadurch ergeben sich unterschiedliche Beträge bei der Einkommensschwelle; man erfüllt unter Umständen die ALG-II- nicht und hat dennoch nicht genug Geld, um den Kinderzuschlag zu bekommen.
Außerdem kann dies vorkommen, wenn die Kinder eigenes Einkommen haben, das berücksichtigt wird.
Ihr Fall zeigt eines ganz deutlich: Der Kinderzuschlag war gut gemeint. Herausgekommen ist aber ein enorm kompliziertes Gebilde, das der Lebenswirklichkeit vieler Familien überhaupt nicht gerecht wird.
Mit freundlichem Gruß
Ann Yacobi
Hallo!Ich selber hatte mich auch einmal nach dem Kinderzuschlag
erkundigt.Ich bin berufstätig mein Mann übernimmt die Erziehung
unserer drei Töchter (9,9,8Jahre).Uns wurde nur gesagt,beantragen sie doch Hartz4.Das finde ich den absoluten Scherz,und ich komme mir wirklich verarscht vor.Es soll so viel
für Familien getan werden.Dann möchte ich gerne wissen wo? Da zieh ich mit meiner Familie dann sofort hin.Und ich glaube viele andere auch.Da setzt man Kinder in die Welt,damit dieses Land bestehen bleibt,und der Dank dafür ist,man muß um
jeden einzelnen Cent kämpfen.Es ist wirklich traurig das hier
in unserem Sozialstaat über eine Million Kinder unterhalb der
Armutsgrenze leben.Da brauch man sich doch wirklich nicht wundern wenn keiner Kinder haben will.Aber woran liegt das denn? Weil so "unheimlich viel" für Familien getan wird bestimmt.(Das ist jetzt ironisch gemeint).Schuld an dem ganzen Dilemma ist doch definitiv unsere Politik,aber egal wen man wählt,verarscht wird man von allen.Ich bin einfach nur abgrundtief Enttäuscht,das man als Familie hier keine Chance hat.Und das ,ist wirklich arm.
Ich suche seit längerem genaue Informationen über die Berechnung der Höhe des Kinderzuschlages und bin auch von diesem Artikel enttäuscht, da er die gleichen allgemeinen Infos wie das Merkblatt zum Kinderzuschlag enthält. Es fehlen wichtige, von den meisten Normalverdienern, benötigte Angaben von möglichen Abzügen, wie z.B. über die Höhe der anrechenbaren Aufwendungen zur Erzielung des Einkommen (nicht identisch mit den steuerlichen Werbungskosten-z.B. Fahrten Wohnung-Arbeit jeder Entfernungskilometer 0,20€)oder der Freibetrag gem.§30 SGB II (bei Verdienst über 1.500,-€ brutto(verheiratet) 310,-€ (die genaue Berechnung dürfte erklärbar sein). Außerdem vermisse ich in jeder Erläuterung, inwieweit das Elterngeld angerechnet wird und welche Abzüge von diesem gemacht werden (vom Bruttolohn werden ja Lohnsteuer und SV Beiträge abgezogen), denn gerade bei den jungen Eltern dürfte die Berechnung doch interessant sein.
Leider bekommt man auch von der Kindergeldkasse keine genaue Berechnung im Bescheid, sondern kommt sich spätestens an dieser Stelle wie ein unmündiger Bürger vor, der die Berechnung nicht nachvollziehen soll.
Informationen hätte ich auch gern zur geplanten Änderung der Mindesteinkommensgrenze. Wenn diese auf 900,-€ für Paare festgelegt wird, enthält sie dann bereits die Unterkunftskosten, wie es der Definition zu entnehmen ist? Ist für mich unverständlich, dann würde unser Kinderzuschlag plötzlich 70,-€ monatlich geringer sein. Wenn der Regelbedarf für Paare mit 624,-€ gleich bleibt entspricht dies bei 2 Kindern (Elterlicher Wohnbedarf 71,23%)anrechenbare Unterkunftskosten (für eine 4köpfige Familie insgesamt)von 387,48€ nach jetzigem Recht. Meiner Meinung nach bischen unrealistisch - oder habe ich weitergehende Änderungen übersehen?
Wir sind auch eine sechsköpfige Familie mit vier Söhnen!Mein Partner verdient alleine da ich nach 17 Jahren immer noch ohne Job bin.
Wir sind vor einem Jahr aus ALG 2 rausgefallen weil unsere Miete zu hoch ist.
Ich habe Kindergeldzuschlag im November 2007 beantragt und musste bis heute 21.Januar 2009
warten bis der entgültige Bescheid kam.
Ich habe für ein halbes Jahr 2008 den Zuschlag 126,00 genehmigt bekommen,ab Juli 2008 nicht mehr da sich die Einkommenverhältnisse um 50,00 erhöht haben.
Unfassbar,Wohngeld ist auch gekürzt worden auf 55,00 Euro.Wir haben nur weil wir unseren Kindern eine gutes soziales Umfeld bieten wollen und nicht ausziehen wollten,fast 450,00€ weniger als mit AlG 2.Ich muss sogar vom Kindergeld der Kinder noch meine Krankenkasse zahlen,da ich nicht verheiratet bin.Und kein Amt meine Krankenversicherung zahlt!!! Als Mutter von vier Kindern bist Du in Deutschland vergessen worden!!
zum Glück bin ich davon nicht betroffen.Wenn ich diese beiträge aber hier lese,kann ich wirklich nur noch den kopf schütteln.warum soviel Anträge,warum soviel Bürokratie?aus und in jeder Ecke wiehert der Amtsschimmel,traurig aber wahr.Hieß es nicht vor langer Zeit,es soll einfacher werden,einfacher für alle? Muß man studiert haben um sich mit dem ganzen Papierkrempel auszukennen? Armes Deutschland ! Doch Leute,kämpft weiter um Eure Rechte!!
Ich drücke allen die Daumen.
Gitti 65Jahre,Rentnerin
Im Widerspruchsverfahren zum Bescheid muß die Berechnungsgrundlage vorgelegt werden (zumindest, wenn man die Berechnungsgrundlagen ausdrücklich anfordert). Damit kann man dann tatsächlich versuchen, den Gedankengängen zu folgen - die entsprechenden Paragraphen sind dort auch benannt. Familie Reen
Hallo!
Wir liegen mit 44,-€nur knapp UNTER der Einkommensgrenze. Jetzt ärgere ich mich, jede Versicherung, Fahrtkosten etc. so akribisch angegeben zu haben. Kann man da jetzt im Nachhinnein noch was machen?????
Guten Tag,
Sie können Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und versuchen einzelne Posten wieder aus der Rechnung "herauszubekommen". Das wird aber schwer, weil einmal gemachte Angaben nur mit guten Begründungen widerrufen werden können.
Ansonsten bleibt noch der Weg, dass Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.
Besten Gruß,
Redaktion akademie.de
Hallo,
ich werde nicht fündig. Mein Partner ist Arbeitnehmer und ich bin Studentin. Haben wir Anspruch auf den Kindergeldzuschlag und wird das BaföG voll angerechnet. Wir haben 2 Kinder.
M.f.G.
Guten Tag,
ob Ihnen der Kinderzuschlag zusteht, hängt im wesentlichen von Ihrem Familieneinkommen ab (das ich nicht kenne). Hilft Ihnen evtl. dieser Rechner weiter? http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/
Besten Gruß
Redaktion akademie.de
Ich studiere nebenher zu meinem Beruf und werde daher sowohl bei der Familienkasse (Kinderzuschlag) als auch bei der ARGE (Alg2) als Student geführt. Das Problem dabei ist, dass ich bei der Kinderzuschlagsberechnung kaum eine Chance habe die Mindesteinkommensgrenze (Freibeträge wegen Ausbildung) zu erreichen und bei der ARGE (ich zähle nur mit meinem Einkommen, habe aber hier keine Einkommensfreibeträge wegen Ausbildung). Wo finde ich einen Kizu-Rechner der meinen Fall berücksichtigt? Oder weiß jemand anderen Rat?
@anonym vom 4.3.
Tut mir leid, aber eine Einzelfallberatung können wir nicht leisten - und Ihr Fall ist auch wirklich sehr kompliziert, weil Kinderzuschlag, selbstständige Einkommensberechnung, ALG II und Studentenstatus zusammenkommenl. Und allee Kinderzuschlags-Rechner, die wir kennen, berücksichtigen keine so komplexen Einzelfälle. Online-Rechner kann man ohnehin immer nur nutzen, wenn man zum "Mainstream" gehört.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine befriedigendere Antwort geben kann, aber alles andere wäre unseriös ... als Tipp bleibt mir nur der Verweis auf das Tacheles-Forum und die SGB II-Fachleute dort - vielleicht finden Sie dort Auskunft http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp
beste Grüße
S. Hengel
Redaktion akademie.de
Ich kann aus eigener Erfahrung nur empfehlen, sich auf jeden Fall die Berechnungsgrundlage zukommen zu lassen und diese genau zu prüfen!
Wir bekommen jetzt seit 2 Jahren Kinderzuschlag und bei jeder neuen Überprüfung musste ich bis jetzt Widerspruch einlegen und habe auch mal des öfteren mit dem Sachbearbeiter telefoniert, da diverse Sachen nicht stimmten (falsches Gehalt eingegeben, Fahrtkosten nicht berücksichtigt, Versicherungen nicht berücksichtigt und und und....Der Bescheid war bis jetzt immer fehlerhaft. Man muss wirklich hartnäckig sein und gute Nerven haben, aber es kann sich lohnen!
Mit freundlichem Gruß
Tanja
wir sind eine 6 köpfige fam mein mann verdient netto ca 900 euro kann ich da den zuschlag beantragen ...
4
@anonym vom 5.10.2010
Der Mindesteinkommenssatz liegt bei 900 Euro, insofern wäre es möglich. Es ist aber, je nach weiterem Einkommen, auch möglich, dass Sie ALG II erhalten können, als "Aufstocker". Was da sinnvoller ist, lässt sich aus der Ferne unmöglich sagen - ich empfehle Ihnen, sich dafür eine Sozialberatung in Ihrer Nähe zu suchen (Caritas, ALGII-Initiativen etc.) Eine gute Anlaufstelle für weitere Informationen ist auch das Tacheles-Forum http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
beste Grüße
Redaktion akademie.de
der kinderzuschlag ist ein witz für ACHTUNG NICHT VERHEIRATETE denn dann MÜßT IHR EURE KRANKENKASSE SELBER ZAHLEN UND HABT VON DEM PLUS HINTER MEI?T EIN MINUS IM GELDBEUTEL DA MAN JA UCH DANN DIE HEIZKOSTEN SELBER ZAHLEN MUß und nicht mehr einen antrag bei der arge stellen kann....nur verheiratete profietiren wenn über haubt davon
Hallo Ich habe eine Frage kannn eine Familie, die aus hartz V KinderGeld bekommt -->Kinderzuschlag beantragen?
@ anonym vom 12.8.
Hallo,
wie schon im Text gleich auf der ersten Seite vermerkt: "Nicht zusammen mit ALG II! Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Kinderzuschlag gezahlt! Eltern, die nur Sozialleistungen beziehen und kein eigenes Einkommen oder Vermögen haben, können ihren eigenen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten und haben keinen Anspruch auf den Zuschlag."
Ihre akademie.de-Redaktion
WICHTIG!!!!!!!!
Generell rate ich von den Online Kindergeldzuschlagrechnern ab!!! Erfahrungsgemäß zeigte er bei uns immer keinen Anspruch an. Nach einreichen der Unterlagen 2009 und viel Theater wurde unser Fall 2010 bis heute bewilligt.
Es ist sehr einfach für das Amt, wenn im Rechner kein Anspruch steht, stell nämlich auch niemand einen schriftlichen Antrag und gewisse Sachen werden im Antrag nun mal anders berechnet. Wenn der Antrag dann endlich schon mal bewilligt wurde, kommt meist ein Überzahlungsbescheid und die Rückforderung des unter Vorbehalt gezahlten Kindergeldzuschlages, dann wichtig!!! Unbedingt zwischen den Zeilen lesen, die netten Beamten kürzen einfach die Kilometerpauschalen und Versicherungen werden auf einmal NICHT berücksichtigt, alles miese Tricks die Gelder zurückzuholen. Wir beziehen bis heute den Kidszuschlag und haben auch Krankenkassentechnisch keinerlei Nachteile (sind nicht verheiratet/ keine Familienversicherung) Vorsicht auch bei der Antragstellung!!! Lasst euch generell eine Kopie mit Eingangsstempel im Amt geben, habt ihr es nicht und so hieß es auch 2010 bei uns, habt ihr keinen Nachweis!! Wir bekamen den Kidszuschlag rückwirkend, da die Kopie nachgewiesen wurde (Antragstellung von2009). Ja ja im Amt gibt es mehr als nur Schlamperei und Schlafmützen können da ein Lied von singen. Drücken allen Antragstellern die Daumen und wünschen Euch recht starke Nerven!!!!!!!!!
Hallo, wir sind eine vierköpfige Familie und bekommen Kinderzuschlag, laut dem online Rechner müsten wir aber 70€ mehr bekommen !!! Wie kann das sein, wird beim Amt noch etwas anderes miteinbezogen???
MFG
@anonym vom 04.10.:
Leider können wir von hier aus weder erkennen noch beurteilen, wie das Amt in Ihrem Einzelfall rechnet. Wäre es nicht am einfachsten, dort selbst nachzufragen, wie die Diskrepanz zustandekommt?
mit den besten Wünschen
Ihre akademie.de-Redaktion
Guten Tag,
ich habe eine Frage, am 1.2.2012 ziehen mein Partner und meine Kinder und ich in eine gemeinsame wohnung. mein freund ist arbeitnehmer und ich bin zur zeit in elterzeit wegen unserer kleinen tochter. meine große tochter ist jedoch nicht von meinem partner. muss er für sie mit aufkommen oder bekomme ich dafür kinderzuschlag o.ä. vom amt bekommen wir nichts mehr.
Liebe Grüße
Kuh
Hallo,
ich würde gerne wissen,welche Versicherungen für meine Kinder ( 8,7,7 JAhre) beim Kinderzuschlag angerechnet werden dürfen oder müssen.ist es außerdem richtig,
daß mir keine Versicherungen angerechnet werden,nur weil ich nicht berufstätig bin ?
Danke für eien Antwort.
Liebe Grüße
Bine
hallo ich wollte mal fragen ob der kinderzuschlag uns zusteht? Mein Mann allein Verdiener 1200euro netto 2 mal kindergeld und 1 mal 375euro erziehungsgeld bis januar. und wohngeld 135 euro? Ich bin momentan im 4 monat schwanger. Ich hatte vor 6 Monaten schon einmal den Antrag gestellt aber wurde abgelehnt. lieben gruss
@anonym vom 15.11.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen den Anspruch hier im Forum leider nicht berechnen können.
beste Grüße
Ihre akademie.de-Redaktion
Hallo,
ich wolle eigentlich nur mal ein Lob aussprechen für die detailierte und transparente Aufführung der Bedingungen und Berechnungskriterien. Danke dafür, find ich gut.
hallo... kurz und knapp...mein mann muß wahrscheinlich für ein halbes jahr weiter weg arbeiten und sein arbeitgeber will ihm dann verpflegungsgeld zahlen... wird uns das dann beim kinderzuschlag angerechenet? mfg
@anonym vom 13.12.
Nach unserer Kenntnis ist es so, dass Spesen wie Verpflegungspauschalen sehr wohl angerechnet werden, es sei denn man weist die entstandenen Kosten durch Belege etc. nach.
Hier finden Sie weitere Informationen dazu:
http://www.hartz-4-empfaenger.de/forum/zaehlt-verpflegungsmehraufwand-al...
beste Grüße
Ihre akademie.de-Redaktion