Kooperationen bei Einzelunternehmern: Was tun bei Konflikten?

Persönliche Gründe eines Partners

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Persönliche Gründe eines Partners

Selbst wenn man sich mit gutem Gewissen und aus vollem Herzen auf die Zusammenarbeit mit jemandem eingelassen hat, können Ereignisse eintreten, mit denen man nicht gerechnet hat und die das eigene Leben durcheinander bringen. Zu denken ist hier an:

Eheschließung, Scheidung oder Geburt eines Kindes

Besonders bei Frauen haben diese Ereignisse auch heute noch einen Einfluss auf die weitere Lebensgestaltung. Bei einer Heirat ist dies zwar seltener der Fall; eine Scheidungen hingegen kann durchaus eine Veränderungen der gesamten Lebenssituation zur Folge haben, und dadurch auch eine Kooperation berühren. In seltenen Fällen kann es sogar dazu führen, dass die Partnerin das eigenen Unternehmen aufgeben und sich wieder eine feste Anstellung suchen muss, um sich einen sicheren Lebensunterhalt zu verdienen. Ähnlich ist es bei der Geburt eines Kindes, vor allem, wenn es das erste ist. Viele Frauen unterschätzen die zeitlichen Belastungen, die damit einher gehen und die sie sich meist vorher noch nicht recht vorstellen können.

Umzug in eine andere Stadt

Hier hängt es davon ab, in welcher Form die Partner bislang miteinander gearbeitet haben und ob sich die Zusammenarbeit über eine größere Entfernung in anderer Form fortsetzen lässt. Hier kommt es auf den Einzelfall, die Art der Kooperation und das Geschäftsfeld an. Es wird in jedem Fall eine Veränderung damit verbunden sein, die zwischen den Partnern einvernehmlich geklärt werden muss. Doch dank der vielfältigen technischen Möglichkeiten kann es durchaus sein, dass sich die Kooperation unter anderen Bedingungen fortsetzen lässt.

Größere Veränderungen im persönlichen Umfeld

Das Spektrum reicht vom Bau eines Hauses über die Pensionierung des Ehepartners bis zur Übernahme der Betreuung eines kranken oder alten Familienmitglieds. Gerade bei Einzelunternehmern haben solche Veränderungen einen teilweise tiefgreifenden Einfluss auf die Lage des eigenen Unternehmens. Besonders in der Aufbauphase werden dann die Prioritäten anders gesetzt und das Unternehmen nur noch auf kleiner Flamme weitergeführt.

Krankheit, Ruhestand oder Tod des Partners

Im letzten Fall kann eigentlich nicht mehr von Trennung die Rede sein, dennoch bedeutet auch dies einen deutlichen Einschnitt für das gemeinsame Unternehmen. Gerade bei Joint Ventures kann es sein, dass Sie in Erbauseinandersetzungen einbezogen oder in anderer Weise davon berührt werden. Wenn Sie hierfür bei Ihren Verhandlungen zu Beginn der Kooperation keine Vorkehrungen getroffen haben, kann dies auch dramatische Konsequenzen haben, zum Beispiel dann, wenn Sie die Erben ausbezahlen müssen oder diese in der Kooperation mitwirken wollen.

Anders sind die Auswirkungen, wenn ein Partner schwer erkrankt oder sich entschließt, in den Ruhestand zu treten oder sein berufliches Engagement aus sonstigen Gründen zu kürzen. In beiden Fällen können Sie nicht mehr mit einem vollen Einsatz rechnen und müssen Sie sich daher überlegen, welche Auswirkungen dies auf Ihre Zusammenarbeit hat. Auch hier wird es wieder sehr von der Art Ihrer Kooperation abhängen, ob ein längerer Ausfall oder schrittweiser Ausstieg ein Projekt verzögern oder gar zum Scheitern bringen kann.

Finanzielle Schwierigkeiten

Hat ein Partner finanzielle Probleme und ist er möglicherweise sogar vom Konkurs bedroht, kann dies nicht ohne Auswirkungen auf Ihre Kooperation bleiben. Dieser Partner wird sein ganzes Augenmerk darauf richten, das drohende Unheil so weit wie möglich abzuwenden. Damit verändert sich auch die Basis der Zusammenarbeit, denn entweder bedeutetet es, dass der Partner seine ganze Energie auf die Rettung des eigenen Unternehmens richtet und damit für andere Dinge keine Zeit mehr hat. Oder er wird erwarten, dass Sie ihn dabei unterstützen, seinen Kopf zu retten, zum Beispiel indem Sie ihm einen größeren Anteil als vereinbart überlassen, weitere Aufträge für ihn als Subunternehmer heranschaffen, und so weiter. Das hat gravierende Auswirkungen auf das Gleichgewicht in der Kooperation und kann zu Konflikten führen.

Gründe, die sich aus der Kooperation ergeben

Neben diesen persönlichen Gründen, die nichts mit Ihrer Zusammenarbeit selber zu tun haben, gibt es auch noch Gründe, die sich unmittelbar aus der Kooperation ergeben. Dies sind:

  • Vereinbarte Leistungen können nicht erbracht werden

    Dies kann auf persönlichen Gründen beruhen, aber auch darauf, dass sich seit Abschluss der Kooperationsvereinbarung die Rahmenbedingungen geändert haben, zum Beispiel, weil ein Auftrag doch nicht zustande gekommen ist oder die vereinbarte Leistung nicht mehr im gleichen Umfang erforderlich ist. Damit kann auch die Kooperation nicht in der geplanten Form aufrechterhalten werden.

  • Die Kooperation ist nicht so erfolgreich wie erwartet

    Sie sind Ihre Kooperation mit klaren Erwartungen eingegangen. Wenn sich diese Vorstellungen nicht realisieren (lassen), sollten Sie sich gemeinsam überlegen, ob und gegebenenfalls wie die Zusammenarbeit fortgesetzt werden soll. Wenn Sie dabei zu neuen Ideen gelangen, kann es weitergehen. Stellen Sie jedoch fest, dass ein Produkt oder eine Vorgehensweise, von der Sie sich viel versprochen haben, keine Resonanz erfährt, werden Sie Ihre Zusammenarbeit beenden.

    Natürlich kann auch der Fall eintreten, dass das Ergebnis einer Kooperation zwar für einen Partner ausreichend ist, aber aus finanziellen Erwägungen heraus keinen zweiten Partner trägt. Dann ist es ebenfalls an der Zeit, sich auf eine andere Form der Zusammenarbeit zu einigen, zum Beispiel, indem Sie von einer kontinuierlichen zu einer fallweisen Zusammenarbeit übergehen.

  • Die Kooperation ist zu erfolgreich

    Wahrscheinlich wundern Sie sich darüber, dass zu großer Erfolg zu einer Trennung führen kann. Dennoch sind solche Situationen schon vorgekommen. Der große Erfolg einer Idee bedeutet in der Regel auch, dass der Aufwand an Zeit und Energie sehr viel höher wird als ursprünglich geplant und den vollen Einsatz erfordert.

    Ist in dieser Situation einer der Partner nicht bereit, das eigene Unternehmen dafür aufzugeben oder das, was er sich aufgebaut hat, aufs Spiel zu setzen, wird er sich von seinem Anteil trennen (müssen). Dann müssen Sie sich über eine Abfindung oder Erfolgsbeteiligung einigen, damit Sie einen anderen Partner suchen und in die Kooperation aufnehmen können.