Kooperationen bei Kleinunternehmern: Wie Sie den richtigen Geschäftspartner finden

Von: Ulrike Bergmann-Albrecht
Stand: 13. Februar 2008
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Das liebe Geld

Bewertung der Ergebnisse, die durch die Kooperation entstehen

Vor Beginn der Kooperation sollten Sie sich bewusst sein, dass mit der Kooperation auch etwas entsteht kann, das einen Wert hat - sei es materieller oder immaterieller Natur. Einige Punkte wurden bereits angesprochen, zum Beispiel, dass durch die Zusammenarbeit neue Konzepte und Vorgehensweisen entstehen. Wichtige Fragen hierzu sind:

  • Wer darf die gemeinsam entwickelten Konzepte verwenden?

    Zu Beginn einer Kooperation machen sich Einzelunternehmer und kleine Unternehmer meist wenig Gedanken darüber, was mit den gemeinsam entwickelten Konzepten geschehen soll. Man geht einfach davon aus, dass es immer so weiter geht, nie zu Konflikten kommt und auch niemand aussteigt. Die Realität sieht anders aus. Viele Kooperationen sind Eintagsfliegen, die nach dem ersten Versuch aufgegeben werden, meist weil sie nicht den erhofften Erfolg gebracht haben. Dann ist nicht viel verloren, denn keiner wird großes Interesse daran haben, alleine oder mit einem neuen Partner weiterzumachen. Sollte einer die Idee aufgreifen, fällt es den übrigen Partnern in der Regel leicht, der alleinigen Verwendung durch diesen Partner zuzustimmen.

    Erweist sich ein Konzept als wirtschaftlich sehr erfolgreich, wachsen die Begehrlichkeiten und das Gemeinsame erhält plötzlich einen ganz anderen Wert. Wie Sie in diesem Fall vorgehen, lässt sich leichter klären, solange der wirtschaftliche Erfolg noch nicht eingetreten ist, sondern nur eine Hoffnung ist, auf der die Partnerschaft basiert. Legen Sie deshalb schon vorher fest, wie Sie mit den Rechten am Gemeinsamen verfahren wollen und wie der Wert festgestellt werden soll. Am besten konsultieren Sie zu diesem Punkt Ihrem Steuerberater oder einen auf Unternehmensbewertungen spezialisierten Fachmann.

  • Welchen Kapitalwert hat der Name und das Konzept?

    Je nach Kooperationsform kann es wichtig sein, sich auch mit dieser Frage zu befassen. Bei den Formen der losen Zusammenarbeit stellt sich dieses Thema nicht. Es ist nur für Joint Venture und möglicherweise für eine Wechselseitige Allianz von Bedeutung, da hier die Partner in der Regel unter einem eigenen Namen auftreten und dafür gemeinsam ein Konzept erarbeiten. Dieser Punkt erhält dann Gewicht, wenn einer der Partner ganz oder teilweise aussteigen will, während der andere mehr Energie hineinstecken und etwas Größeres daraus machen will. Oder anders gesagt: Wenn sich an der Art der Zusammenarbeit etwas ändert oder ändern soll.

  • Was passiert, wenn ein Partner aussteigen will?

    Ein Ausstieg hat Folgen auf den Fortbestand dessen, was gemeinsam geschaffen wurde. Man kann nicht davon ausgehen, dass eine Kooperation immer einvernehmlich damit endet, dass die Partner gemeinsam beschließen, die Zusammenarbeit zu beenden. Die Zahl der Fälle, in denen die Zusammenarbeit im Streit endet, einer keine Lust mehr hat oder anderen Dingen mehr Priorität einräumen will, ist sehr viel höher. Daher sollten Sie vereinbaren, was dann passieren soll. Welches Modell Sie dafür wählen, wird in entscheidendem Maße davon abhängen, wieviel jeder Partner eingebracht hat. Ein vorhandenes Ungleichgewicht sollte auf jeden Fall ausgeglichen werden.

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