Kooperationen bei Kleinunternehmern: Wie Sie den richtigen Geschäftspartner finden

Von: Ulrike Bergmann-Albrecht
Stand: 13. Februar 2008
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Das liebe Geld

Vergütung von Leistungen der Partner innerhalb der Kooperation

Nachdem Sie alle Fragen besprochen haben, die den Einstieg in die Kooperation und die Vorbereitungen dafür betreffen, kommen wir jetzt zu den Punkten, die von Bedeutung sind, wenn in der Kooperation Leistungen - zum Teil auch nur einseitig - erbracht werden, die vergütet oder in anderer Weise verrechnet werden müssen. Entscheidend ist, welche Kooperationsform Sie gewählt haben. Die folgenden Fragen sind allgemein gehalten und sollen Ihnen lediglich aufzeigen, wo mögliche Fallstricke lauern und was Sie besser im Vorfeld ansprechen.

  • Wie werden Leistungen berechnet, die von den Partnern eingebracht werden?

Grundsätzliche Vorüberlegung ist zunächst einmal: Soll es überhaupt eine Vergütung für Leistungen der Partner geben? Oder gehen die Partner davon aus, dass alle Leistungen kostenlos erbracht werden und nur tatsächlich entstandener finanzieller Aufwand abgerechnet und ausgeglichen wird.

Wenn es eine Vergütung gibt, kann diese auf Stundenbasis, nach Tagen oder pauschal angerechnet werden. Legen Sie Fall fest, welche Leistungen einfließen sollen und wie diese bewertet werden. Am besten wählen Sie dafür einen einheitlichen Maßstab, um die Partnerschaft im Gleichgewicht zu halten.

Eine weitere Variante ist die Vergütung durch einen Austausch von Leistungen. Dann ist es wichtig, dass Sie festlegen, wie diese berechnen werden. Wird das übliche Honorar angesetzt oder gibt es eine andere Basis dafür, zum Beispiel Zeit gegen Zeit? Das ist dann ein sinnvolles Modell, wenn die Partner mit unterschiedlichen Vergütungssätzen operieren und ein Ausgleich durch wechselseitige Rechnungen nicht angemessen erscheint.

  • Welche Zahlungsmodalitäten sind vorgesehen? Wann wird abgerechnet? Wann bezahlt?

    Dies ist ein häufiges Konfliktthema in Kooperationen, besonders in den Fällen, in denen ein Partner die Abwicklung völlig in der Hand hat und als Verhandlungspartner nach außen auftritt, wie zum Beispiel bei Subunternehmern und in virtuellen Unternehmen. Hier ist es üblich, dass die Partner ihr Geld erst erhalten, wenn der Auftraggeber bezahlt hat, und dann meist erst nach einer weiteren Verzögerung von bis zu 14 Tagen. Je nach Zahlungsmoral der Kunden kann es durchaus passieren, dass man sehr lange auf seine Bezahlung warten muss.

  • Welche anderen Beiträge der Partner sind berücksichtigen?

    Überlegen Sie auch, wo mögliche Knackpunkte liegen können und was sich noch nicht abschätzen lässt. Besprechen Sie bereits jetzt, wie Sie mit Fragen umgehen wollen, die erst im Verlauf der Zusammenarbeit auftauchen.

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