Die neue Gesundheitsreform trifft Selbstständige als Versicherte, aber auch in ihrer Rolle als Arbeitgeber. Auf der einen Seite werden sie entlastet, auf der anderen Seite kommen auf sie neue Mehrkosten zu. Das betrifft besonders den Zusatzbeitrag, durch den Selbstständige und Unternehmer immer tiefer in die Tasche greifen müssen. Aber auch der Sozialausgleich bringt für Arbeitgeber neuen bürokratischen Aufwand mit sich.
Die Januar 2011 eingeführte Gesundheitsreform hat in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einigen Änderungen geführt, von denen auch Selbstständige und Arbeitgeber maßgeblich betroffen sind. Dazu zählen unter anderem folgende Aspekte:
Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse auf 15,5 Prozent erhöht
Anstieg des Arbeitgeberbeitrags
Festschreibung des Arbeitgeberanteils auf 7,3 Prozent
Entkopplung der Lohnkosten von der Entwicklung der Gesundheitskosten
Weitere wichtige Änderungen gibt es auch im Bereich der Zusatzbeiträge. Nach langen Debatten hat die Regierung beschlossen, dass die Krankenkassen Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe verlangen dürfen. Ziel ist es, dass künftige Defizite im Gesundheitsfonds vornehmlich durch den Zusatzbeitrag ausgeglichen werden. Zudem soll der Wettbewerb unter den Krankenkassen dadurch verstärkt werden. Für die Entlastung von Geringverdienern wurde ein Sozialausgleich eingerichtet. Von dieser Unterstützung können auch gesetzlich versicherte Selbstständige mit geringem Einkommen profitieren.
Durch den Sozialausgleich kommen auf Arbeitgeber aber auch neue Aufgaben zu. Sie müssen prüfen, ob ein Angestellter das Recht auf einen Sozialausgleich hat und diesen im Berechtigungsfall durchführen.
Im Folgenden werden alle wichtigen Neuregelungen für Selbstständige und Arbeitgeber erläutert. Die neuen Gesetzte der Regierung stoßen auf geteilte Meinungen. Sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgeber lehnen den Zusatzbeitrag als unsozial bzw. bürokratisch ab.
