Gesundheitsreform: Die Änderungen
Die Gesundheitsreform bringt ab 2009 viele Änderungen für Selbstständige, egal, ob sie in der privaten oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind. Wir geben einen Überblick über die neuen Regelungen, nennen Zahlen und geben Tipps.
Die Gesundheitsreform
Zum 1.1.2009 wird sich die im Jahr 2007 beschlossene Gesundheitsreform auch für Selbstständige voll auswirken, egal ob gesetzlich oder privat versichert:
Die Beiträge werden steigen,
Krankengeld muss extra versichert werden,
die Rückkehr zur "Gesetzlichen" wird fast unmöglich,
künftig muss jeder versichert sein, auch Selbstständige, und
für privat versicherte Geringverdiener zahlen Sozialbehörden nur noch einen Teil der Beiträge.
Seit dem 1.4.2007 ist das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung" in Kraft. Einige der damals beschlossenen Reformen werden erst ab Januar 2009 wirksam, sowohl in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Indirekt ist immer auch die jeweilige Pflegeversicherung betroffen.
Der Einfachheit halber kürzen wir im folgenden "Private Krankenversicherung" mit "PKV", "Gesetzliche Krankenversicherung" mit "GKV" ab.
Update: Krankengeld-Regelungen für Selbstständige
Nach langem Hin und Her gibt es nun doch wieder Krankengeld für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige - und zwar entweder als Wahltarif oder zum Normaltarif. Alle Details haben wir im Beitrag "Krankengeld für Selbstständige: Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssen sich jetzt um ihr Krankengeld kümmern!" für Sie aufgelistet.
Gesetzliche Krankenversicherung: Einheitlicher Beitragssatz - mit Ausnahmen
Für alle gesetzlichen Kassen wird ab Januar ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 % gelten. Diesen Beitrag zahlen die Versicherten oder Arbeitgeber zwar weiterhin an die Krankenkassen, aber diese müssen ihn an den "Gesundheitsfonds" beim Bundesversicherungsamt weiterleiten. Von dort aus bekommen sie Geld zurück, je nach Zahl und Risiko ihrer Versicherten. Über den normalen Beitragssatz hinaus kann die Versicherung außerdem einen so genannten "kassenindividuellen Zusatzbeitrag" von den Versicherten erheben, wenn sie mit der "Zuteilung" aus dem Gesundheitsfonds nicht hinkommt. Dieser Zusatzbeitrag kann bis zu 1 % des Einkommens betragen.
Für Selbstständige wird jedoch ein ermäßigter Beitragssatz von 14,9 % gelten. Denn wer hauptberuflich selbstständig ist, hat künftig keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld mehr. Stattdessen müssen alle gesetzlichen Krankenkassen einen Wahltarif anbieten, der Krankengeld enthält.

Sauber und klar verständlich dargestellt! Danke! Keine Frage blieb unbeantwortet...
;-)
maze
Hallo rwenker,
zu "Gewinnstreben des Seitenbetreibers" eine kleine Erläuterung von mir als dem Verfasser. Ich bekomme für den Artikel ein Honorar, und das war auch ein wesentlicher Grund warum ich mich mehrere Tage damit beschäftigt habe, die Infos zu recherchieren, nachzuprüfen und so ausführlich darzustellen. In kostenlosen Internetforen weise ich zwar auch gelegentlich auf das Problem hin, aber nicht in dieser ausführlichen und zeitaufwendigen Form. Diese Arbeit kostet dann eben etwas. Durch die zweiwöchige Probemitgliedschaft hat aber trotzdem jeder Gelegenheit, einzelne Beiträge hier kostenlos zu lesen, nur eben nicht beliebig oft. Nach einiger Zeit muß man sich entscheiden, ob einem das Info-Angebot von akademie.de das Geld wert ist oder ob man lieber doch darauf verzichtet. Ohne zahlende Mitglieder gäb es keine Honorare für mich und die vielen anderen hier schreibenden Kollegen, und dann würden viele Beiträge gar nicht erst geschrieben, oder zumindest nicht so umfassend und gründlich wie bisher.
Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen sind übrigens (fast) alle auch sonst im Internet vorhanden, nur eben über viele Seiten verteilt, schwer auffindbar, und größtenteils in einer für Laien völlig unverständlichen Form. Die wichtigste Quelle war z.B. folgendes Gesetz:
http://tinyurl.com/62yqz2
Das kann jeder kostenlos lesen, aber kaum einer wird damit viel anfangen können.
Den nicht gerade geringen Aufwand des Sammelns, Auswertens und "Übersetzens" muß man bezahlen, oder man macht es eben doch für sich selbst.
Und wenn dann jemand, wie es auch schon vorkam (durch eine kleinere aber im Bundestag vertretene Partei) den Text einfach kopiert und frei zugänglich auf den eigenen Webseiten veröffentlicht, mag er selbst das zwar für menschenfreundlich halten, von mir als Urheber bekommt er aber eine nicht ganz unwesentliche Abmahnung und Rechnung dafür. Das nur als kleiner Hinweis, nicht daß jemand nach Ihrem Beitrag auf die Idee kommt ....
In diesem Fall war es übrigens kein Dilletantismus der Regierenden. Mir liegt die Korrespondenz zwischen zwei Ministerien vor, aus der sich ergibt: die Lücke bei der Finanzierung des Beitrages zum PKV-Basistarif war von Anfang an bekannt und innerhalb der Regierungskoalition zwar nichtr einstimmig, aber mehrheitlich gewollt.
Viele Grüße
Erwin Denzler
Leider ist der angegebene Link tot, ich hätte das gerne mal im Original nachgelesen. R.Wolf
Hallo R.Wolf,
leider versteh ich nicht ganz, welchen Link Sie meinen - die drei exteren Links im Text (Mediafon, GKV-Spitzenverband und BMAS) funktionieren doch alle?
Beste Grüße
Ihre akademie.de-Redaktion