Krankenversicherung für Selbstständige

Die Gesundheitsreform brachte 2009 viele Änderungen für Selbstständige. Ein Überblick

Von: Erwin Denzler
Stand: 5. November 2008
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Über den Autor: Erwin Denzler

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Erwin Denzler aus Fürth ist freiberuflicher Dozent für Arbeits- und Sozialrecht. Er unterrichtet insbesondere in Weiterbildungen für Fachkräfte aus dem Sozial- und Gesundheitswesen und aus dem öffentlichen Dienst. Außerdem schreibt er Fachartikel zu Themen aus dem Sozialrecht und Personalwesen für Zeitschriften und für akademie.de. Zum Thema "Sozialversicherung für selbstständige Dozenten" hat er ein Handbuch veröffentlicht.

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Selbstständig mit geringem Einkommen?

Zu wenig Einkommen für den Beitrag?

Selbstständige mit geringeren Einkünften könnten also alleine dadurch unter das Sozialhilfeniveau abfallen, dass sie (in der PKV) Beiträge von bis zu 650 Euro bezahlen müssen! (Das Sozialhilfeniveau liegt bei einem Nettoeinkommen von etwa 650 bis 700 Euro für einen Alleinstehenden.)

Für diesen Fall gibt es noch bis Jahresende 2008 eine zweistufige Absicherung: Wenn nur wegen der Beiträge zur GKV oder zum Standardtarif der PKV die Grenze unterschritten würde, zahlt die Bundesagentur für Arbeit einen anteiligen Beitragszuschuß (mehr dazu steht im Artikel "Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag"). Wer trotzdem noch zu wenig Einkommen hätte, kann Arbeitslosengeld II (ALG II) als "Aufstocker" erhalten (mehr zu diesem Thema steht im Beitrag "ALG II und Selbstständigkeit") und ist damit automatisch pflichtversichert. Die Krankenkassenbeiträge zahlt die AlG-II-Behörde direkt an die gesetzliche Krankenkasse oder als der Höhe nach begrenzten Zuschuss an den Selbstständigen, falls er auf eigenem Wunsch in der PKV bleibt.

Für freiwillig Versicherte in der GKV bleibt es bei dieser Regelung, die SGB-II-Behörde zahlt weiterhin einen Beitragszuschuss oder übernimmt bei Leistungsbezug die Beiträge selbst.

ARGE und Sozialamt übernehmen nicht mehr den vollen PKV-Beitrag

Für PKV-Versicherte wird dagegen ein neues System eingeführt: Wenn der Versicherte alleine durch die Beitragszahlung im Basistarif hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts würde, muss das Versicherungsunternehmen den Beitrag auf die Hälfte reduzieren, also von maximal 650 auf maximal 325 Euro senken. Liegt das Einkommen auch dann noch unter dem Sozialhilfeniveau, zahlt die Sozialbehörde einen Zuschuss, aber maximal in der Höhe, die bei AlG-II-Beziehern in der GKV anfallen würde. Das sind ab Januar 2009 etwa 146 Euro.

Die Differenz zum bereits halbierten PKV-Beitrag muss der Versicherte dann selbst tragen - das sind bis zu 179 Euro monatlich. Er benötigt allein dafür also recht genau die Hälfte seiner sogenannten Regelleistung, also der 351 Euro, die bei AlG-II- und Sozialhilfebeziehern eigentlich für den gesamten Lebensunterhalt mit Ausnahme der Wohnkosten ausreichen muss.

Man kann es auch so ausdrücken: Für privat Versicherte wird der Regelsatz im Januar auf 172 Euro abgesenkt.

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maze

Hallo rwenker,
zu "Gewinnstreben des Seitenbetreibers" eine kleine Erläuterung von mir als dem Verfasser. Ich bekomme für den Artikel ein Honorar, und das war auch ein wesentlicher Grund warum ich mich mehrere Tage damit beschäftigt habe, die Infos zu recherchieren, nachzuprüfen und so ausführlich darzustellen. In kostenlosen Internetforen weise ich zwar auch gelegentlich auf das Problem hin, aber nicht in dieser ausführlichen und zeitaufwendigen Form. Diese Arbeit kostet dann eben etwas. Durch die zweiwöchige Probemitgliedschaft hat aber trotzdem jeder Gelegenheit, einzelne Beiträge hier kostenlos zu lesen, nur eben nicht beliebig oft. Nach einiger Zeit muß man sich entscheiden, ob einem das Info-Angebot von akademie.de das Geld wert ist oder ob man lieber doch darauf verzichtet. Ohne zahlende Mitglieder gäb es keine Honorare für mich und die vielen anderen hier schreibenden Kollegen, und dann würden viele Beiträge gar nicht erst geschrieben, oder zumindest nicht so umfassend und gründlich wie bisher.
Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen sind übrigens (fast) alle auch sonst im Internet vorhanden, nur eben über viele Seiten verteilt, schwer auffindbar, und größtenteils in einer für Laien völlig unverständlichen Form. Die wichtigste Quelle war z.B. folgendes Gesetz:
http://tinyurl.com/62yqz2
Das kann jeder kostenlos lesen, aber kaum einer wird damit viel anfangen können.
Den nicht gerade geringen Aufwand des Sammelns, Auswertens und "Übersetzens" muß man bezahlen, oder man macht es eben doch für sich selbst.
Und wenn dann jemand, wie es auch schon vorkam (durch eine kleinere aber im Bundestag vertretene Partei) den Text einfach kopiert und frei zugänglich auf den eigenen Webseiten veröffentlicht, mag er selbst das zwar für menschenfreundlich halten, von mir als Urheber bekommt er aber eine nicht ganz unwesentliche Abmahnung und Rechnung dafür. Das nur als kleiner Hinweis, nicht daß jemand nach Ihrem Beitrag auf die Idee kommt ....
In diesem Fall war es übrigens kein Dilletantismus der Regierenden. Mir liegt die Korrespondenz zwischen zwei Ministerien vor, aus der sich ergibt: die Lücke bei der Finanzierung des Beitrages zum PKV-Basistarif war von Anfang an bekannt und innerhalb der Regierungskoalition zwar nichtr einstimmig, aber mehrheitlich gewollt.
Viele Grüße
Erwin Denzler

Leider ist der angegebene Link tot, ich hätte das gerne mal im Original nachgelesen. R.Wolf

Hallo R.Wolf,

leider versteh ich nicht ganz, welchen Link Sie meinen - die drei exteren Links im Text (Mediafon, GKV-Spitzenverband und BMAS) funktionieren doch alle?
Beste Grüße
Ihre akademie.de-Redaktion