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Krankenversicherung ist jetzt Pflicht

Die Gesundheitsreform schreibt auch für Selbstständige Versicherungsschutz vor

Von: Stefan Kuntz
Stand: 10. September 2008
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Über den Autor: Stefan Kuntz

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Stefan Kuntz von der Künstlerberatung www.kuenstlerrat.de ist Unternehmensberater für KünstlerInnen aller Sparten, Theaterwissenschaftler und Seminarleiter für ver.di und andere Organisationen. Als Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Freier Theater von 1992 bis 2000 war er Mitglied des Beirates der KSK und des Widerspruchsausschusses Darstellende Kunst. Er ist u.a. Autor des Buches "Survival Kit Freies Theater und Freier Tanz, ", 8. völlig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Hannover Mai 2010.

Hilfe und Beratung zum konkreten Einzelfall bietet Stefan Kuntz unter der Telefonnummer 02202/708 870 oder per Mail an info@kuenstlerrat.de. Auf seiner Website finden Sie weitere Tipps zur Sozialversicherung, zu KSK und anderen Themen.

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Selbstständige ohne Krankenversicherung soll es nicht mehr geben: Die Gesundheitsreform schreibt auch für Selbstständige Versicherungsschutz vor. Gleichzeitig regelt sie Rückkehr-Möglichkeiten für Selbstständige, die früher bereits krankenversichert waren.

Die Gesundheitsreform bringt auch bisher nicht krankenversicherten Selbstständigen die Möglichkeit - aber auch die Pflicht, je nach Sichtweise - einer Krankenversicherung.

  • Wer als Selbständiger jetzt nicht krankenversichert ist, zuletzt aber privat versichert war, kann seit 2007 in die private Krankenversicherung zurück. Dabei hat er Anspruch darauf, zum Standardtarif aufgenommen zu werden. Dieser ist am Tarif und Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen orientiert.

  • Wer nie krankenversichert war, muss spätestens ab 2009 in eine private Krankenversicherung.

  • Wer als Selbständiger nicht krankenversichert war, aber vor Beginn seiner Selbständigkeit gesetzlich krankenversichert war, kann bzw. muss schon seit April 2007 wieder in seine alte gesetzliche Versicherung zurück. (Mehr dazu steht im Beitrag "Krankenversicherung für Selbstständige: Krankenversicherungspflicht, Rückkehr-Recht und ermäßigte Beiträge".)

    Vorsicht, wenn Sie zu dieser Gruppe gehören und noch keine Krankenkassenbeiträge zahlen: Sie riskieren Säumniszuschläge. Die verpflichtende Weiterführung der alten Versicherung läuft ja schon seit dem 1.4.2007. Vorsicht: Die Kassen nehmen horrende Säumniszuschläge von 5 % je Monat.)

Die Versicherungspflicht ist übrigens im Hinblick auf die Krankenversicherung im Alter eine gute Sache. Gesetzlich nicht krankenversichert zu sein, kann zu Problemen führen, vor allem im Rentenalter: Nicht-Versicherte können sich dann nicht mehr günstig in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner versichern. Voraussetzung dafür ist nämlich, dass Sie mindestens 9 Zehntel der 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder familienversichert waren. Dabei ist es egal, ob Sie Pflicht- oder freiwilliges Mitglied waren.

Ermäßigter Beitragssatz

Damit man bei der Wiederanmeldung nicht automatisch mit dem Höchstbeitrag zur Kasse gebeten wird, ist ein Antrag nötig. Der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbständige bleibt bei rund 300 EUR (BEK, ohne Kinder, ohne Krankengeldanspruch, mit Pflegeversicherung). Dieser Satz erhöht sich möglicherweise mit dem Vorliegen des nächsten Einkommenssteuerbescheides, verringert sich aber nicht bei geringerem Einkommen. (Nachforderungen sind allerdings nur in Ausnahmefällen erlaubt - mehr dazu im Beitrag "Krankenkassenbeiträge für Selbstständige - Nachforderungen abwehren").

Für erwerbslose oder nebenberuflich Selbstständige gibt es weiterhin den Mindestbeitrag von ca. 115 EUR. Für hauptberuflich Selbständige mit geringem Einkommen, die nicht über die KSK versichert sind, gilt ein fiktives Einkommen von 1.225 EUR, was zu einem günstigen Beitrag führt - bei der BEK z.B. momentan 201,52 EUR (ohne Kinder, ohne Krankengeldanspruch, mit Pflegeversicherung). Wie gesagt: Um davon zu profitieren, muss man diesen Tarif beantragen. Dazu muss man bei den Krankenkassen ein mehrseitiges Formular anfordern und seine ganzen Vermögensverhältnisse offenlegen, ähnlich wie für ALG II.

Mehr zum Thema

Mehr zur Neuregelung der Rückkehrmöglichkeit und Versicherungspflicht finden Sie im Beitrag "Krankenversicherung für Selbstständige: Krankenversicherungspflicht, Rückkehr-Recht und ermäßigte Beiträge".

Wer als Selbstständiger nur aufgrund des Krankenversicherungsbeitrags unter die ALG II-Schwelle rutscht, kann von der Arbeitsagentur einen Zuschuss erhalten. Mehr dazu steht im Beitrag "Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag für geringverdienende Selbstständige".

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Sehr detailliert, strukturiert und aktuell

Guten Tag,

bei den Beiträgen der GKV für Selbständige dürften nicht wenige "Firmeninhaber" den Laden dicht gemacht bekommmen -denn reicht das Einkommen nicht aus, um die GKV zu bezahlen (300-500 EUR/mtl. (die große Ersatzkasse...), soll man einen "Offenbarungseid" leisten. Reicht das Geld tatsächlich nicht, kommt das Sozialamt dafür auf -das ist die Theorie.

In der Praxis übereignen Sie Ihre Firma dem Staat -bleiben natürlich Sklave Ihrer Selbstständigkeit, nur eben unter staatl. Aufsicht. Der Staat kassiert dann die Vermögenswerte, erklärt Ihnen warum Sie Dieses und Das nicht anschaffen dürfen und hält Sie garantiert verwaltungstechnisch auf Trab.

Irgendwann ist das Vermögen fürs Alter futsch, die Firma endgültig hinne und Sie wechseln komplett zu Hartz4 -dann haben Sie Glück gehabt.

Schlechter sieht es aus, wenn Sie ohne exorbitante GKV Beiträge keinen Hartz Anspruch hätten, bei 300-500 Euronen aber Hartz benötigen. Dann bekommen Sie Hartz, klar Offenbarungseid geht vor- haben aber nun den HARTZ GKV Tarif... und daher nun keinen Anspruch auf mehr auf staattl. Hilfe. Aber wenigstens weiss der Staat nun, wie es bei Ihnen ausschaut....

Kein Witz, Realität:

Dabei ist die Sache simpel:
Sind Sie in Ihrer Firma weniger als 15h/Woche tätig, haben keine Angestellten, nun dann sind Sie nebenberuflich erwerbstätig -vom Einkommen sogar unabhängig. Sicherlich müssen Sie irgendwovon leben, halt die Familie, Freunde was weis ich.... das reicht.

Ach ja: Was machen Sie hauptberuflich? -die beliebte Frage der GKV.

Und klar ausgedrückt: Das geht die einen feuchten Kehrricht an. Sagen wir, Sie wollen das Gras wachsen hören, sind also hauptberuflich Grashörer, mit meher als 15h/Woche.

Es geht die GKV (noch) nix an, was Sie tatäschlich machen.

Sie sind in der Beitragsklasse neberufliche Selbständig, Studenten, Hausfrauen versichert.

Und wer möchte nicht gerne Hausmann/Hausfrau, Grashörer, sein....

Der Weg geht meistens über eine satte Vorstandsbeschwerde mit ein paar kleinen Hinweisen auf so vernächlässigte Sachen wie unser Grundgesetz, die Landesverfassung -lesen!!!, oder aber auch ein paar StGB-Paragraphen (z.B. 352) oder Betrug, Nötgigung, usw.

Mein Tip: Erst lesen und informieren, dann freundlich an die GKV und wenn die nicht wollen per Dienstaufsichtsbeschwerde an den Vorstand. Direkt mit dem Hinweis der persönlichen Haftung der Entscheidungsträger.

Fazit: Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Liebe Grüße: Ein Unbeirrbarer -erfolgreich!

Genau so ist es. Würde ich KV - Beträge zahlen, könnte ich den Laden zumachen und von Hartz leben müsse. dann läge ich dem Staat richtig auf der Tasche.Tolle Alternative.

"Die Gesundheitsreform bringt auch bisher nicht krankenversicherten Selbstständigen die Möglichkeit - aber auch die Pflicht, je nach Sichtweise - einer Krankenversicherung."

Wie nun, Möglichkeit oder Pflicht? Beide Zustände schließen sich gegenseitig aus. Wo steht geschrieben, daß ich als Selbsständiger eine monatliche Abgabe an zu Gunsten der Polit-Medizin-Pharma-Mafia zu leisten haben. Wo bitte! Nie und nimmer lasse ich mich noch einmal, auf dieses kranke System ein. Für meine Gesundheit bin nur ich selbst zuständig!! Die Hatte ihre Chance, bin den Schulmedizinern (Medizingangstern) gerade noch mal entkommen, vor zehn Jahren. Nie wieder in die Nähe dieser Sadisten!

bin selbstständig und wegen der Hammer - Kosten die ganze Zeit nicht KV, soll jetzt bei wiedereintritt in eine KV alle fehlenden Beiträge + Aufschlag rückwirkend an die KV entrichten, obwohl ich mal ins Krankenhaus bin und dann deren Dienste "lieber nicht" in Anspruch genommen habe weil es hieß "sie sind derzeit nicht KV" wenn wir was an ihnen machen dann sind sie Selbstzahler... und warum muss ich jetzt plötzlich für eine KV bezahlen, die man damals nicht in Anspruch nehmen konnte weil die bis dato nicht existiert hat? ...
Sieht so ein Rechtsstaat mit Gesetzen für dessen Steuerzahlender Bürger aus? Stichwort "Sie sind Selbstzahler"

hallo,
ich bin w und 47 jahre alt. habe mich ende 09 selbständig gemacht. sie können sich nicht vorstellen was man in meinen alter als frau zu zahlen hat. die Gesetzliche Krankenversicherung wollen teilweise über 700 euro und die privaten nicht unter 600.!!!!!!!!!HALLO!!!!!!!!!!! weil ich seit klein an mit meiner nase und mein rücken probleme habe,werde ich bei jeder kranken vers. als chronisch krank eingestuft. hohe steuern und noch solche kv beiträge,da fragt mann sich wofür man noch arbeiten soll!!!!!!!!!!!!!!