Entgeltfortzahlung oder Krankengeld?

Krankengeld von der Krankenkasse oder Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber: Wer zahlt bei Krankheit?

Von: Erwin Denzler
Stand: 23. Oktober 2007
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Über den Autor: Erwin Denzler

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Erwin Denzler aus Fürth ist freiberuflicher Dozent für Arbeits- und Sozialrecht. Er unterrichtet insbesondere in Weiterbildungen für Fachkräfte aus dem Sozial- und Gesundheitswesen und aus dem öffentlichen Dienst. Außerdem schreibt er Fachartikel zu Themen aus dem Sozialrecht und Personalwesen für Zeitschriften und für akademie.de. Zum Thema "Sozialversicherung für selbstständige Dozenten" hat er ein Handbuch veröffentlicht.

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Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Personalkosten für Krankheits- und Mutterschutzzeiten sind ein Schreckgespenst für viele Arbeitgeber - auch wenn der Krankenstand mit rund 3 % derzeit besonders niedrig ist. Die gute Nachricht: In vielen Fällen beteiligt sich die Krankenkasse.

Wenn Arbeitnehmer wegen Krankheit ausfallen, muss der Arbeitgeber für 6 Wochen das Gehalt weiter zahlen.

Die Krankenkasse bezahlt erst dann Krankengeld, nachdem die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beendet ist.

Für Kleinbetriebe kann die Entgeltfortzahlung existenzbedrohend sein. Hat der Arbeitnehmer ein durchschnittliches Bruttogehalt von 2500 Euro im Monat, fallen Kosten von rund 4.200 Euro an, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Die Pflicht zur Entgeltfortzahlung besteht aber nicht in jedem Krankheitsfall, und Kleinunternehmer sind seit 2006 grundsätzlich für diese Kosten versichert.

Kein Anspruch in den ersten vier Wochen der Beschäftigung

Bereits seit 1996 gilt, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erst 4 Wochen nach Beschäftigungsbeginn entsteht. Damit soll verhindert werden, dass ein Arbeitgeber Gehalt zahlen muss, obwohl der neue Mitarbeiter bereits am ersten Arbeitstag oder kurz danach arbeitsunfähig wurde.

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