Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Personalkosten für Krankheits- und Mutterschutzzeiten sind ein Schreckgespenst für viele Arbeitgeber - auch wenn der Krankenstand mit rund 3 % derzeit besonders niedrig ist. Die gute Nachricht: In vielen Fällen beteiligt sich die Krankenkasse.
Wenn Arbeitnehmer wegen Krankheit ausfallen, muss der Arbeitgeber für 6 Wochen das Gehalt weiter zahlen.
Die Krankenkasse bezahlt erst dann Krankengeld, nachdem die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beendet ist.
Für Kleinbetriebe kann die Entgeltfortzahlung existenzbedrohend sein. Hat der Arbeitnehmer ein durchschnittliches Bruttogehalt von 2500 Euro im Monat, fallen Kosten von rund 4.200 Euro an, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Die Pflicht zur Entgeltfortzahlung besteht aber nicht in jedem Krankheitsfall, und Kleinunternehmer sind seit 2006 grundsätzlich für diese Kosten versichert.
Kein Anspruch in den ersten vier Wochen der Beschäftigung
Bereits seit 1996 gilt, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erst 4 Wochen nach Beschäftigungsbeginn entsteht. Damit soll verhindert werden, dass ein Arbeitgeber Gehalt zahlen muss, obwohl der neue Mitarbeiter bereits am ersten Arbeitstag oder kurz danach arbeitsunfähig wurde.
