Ablehnungsgründe und Gegenargumente, Teil 2
4. Geringes Einkommen
Die Künstlerin weist nur ein sehr geringes Einkommen nach, obwohl sie schon einige Jahre im Beruf ist.
Publizisten, deren erste selbständige publizistische Tätigkeit mehr als drei Jahre zurück liegt, sind nicht mehr Berufsanfänger. Sie müssen als Einkommen (= Gewinn) mehr als 3.900 Euro/Jahr schätzen.
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