KSK: So kommen Sie doch noch in die Künstlersozialkasse

Von: Stefan Kuntz
Stand: 21. September 2009
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Downloads zu diesem Beitrag

Ablehnungs-Gründe und mögliche Gegenargumente, Teil 3

10. Beherrschende Stellung in der GmbH

Die Publizistin übt ihre Tätigkeit als geschäftsführende Gesellschafterin einer GmbH aus, hat aber ihre beherrschende Stellung in der GmbH und den fast 100-prozentigen Anteil ihrer publizistischen an der Gesamttätigkeit nicht schlüssig nachgewiesen.

Die beherrschende Stellung in der GmbH muss durch den Gesellschaftervertrag nachgewiesen werden. Dass dieser Geschäftsführer kaum administrative, kaufmännische Aufgaben erledigt, sondern fast ausschließlich künstlerisch-publizistische, muss ebenfalls nachgewiesen werden, z.B. dadurch, dass genügend kaufmännisches Personal vorhanden ist.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein