Künstlersozialabgabe und die Prüfung der KSK-Abgaben

Was auf Sie zukommt und wie Sie reagieren können, wenn eine Prüfung ansteht

Von: Stefan Kuntz
Stand: 16. Juni 2008
5
(1)
Beitrag bewerten
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Über den Autor: Stefan Kuntz

bild117509

Stefan Kuntz von der Künstlerberatung www.kuenstlerrat.de ist Unternehmensberater für KünstlerInnen aller Sparten, Theaterwissenschaftler und Seminarleiter für ver.di und andere Organisationen. Als Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Freier Theater von 1992 bis 2000 war er Mitglied des Beirates der KSK und des Widerspruchsausschusses Darstellende Kunst. Er ist u.a. Autor des Buches "Survival Kit Freies Theater und Freier Tanz, ", 8. völlig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Hannover Mai 2010.

Hilfe und Beratung zum konkreten Einzelfall bietet Stefan Kuntz unter der Telefonnummer 02202/708 870 oder per Mail an info@kuenstlerrat.de. Auf seiner Website finden Sie weitere Tipps zur Sozialversicherung, zu KSK und anderen Themen.

Beiträge des Autors als Atom-Feed Atom-Feed: Neues von akademie.de

Seit 2007 verschickt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in großem Umfang Fragebögen an Betriebe, die Angestellte beschäftigen, um herauszufinden, wer Honorare an Künstler zahlt, die zu einer KSK-Abgabepflicht führen (KSK = Künstlersozialkasse).

Viele Unternehmen sind zum ersten Mal mit der möglichen Pflicht zur KSK-Abgabe konfrontiert. Einige Verbände haben vor lauter Entrüstung gleich die Abschaffung des Künstlersozialversicherungsgesetzes gefordert. Die Wogen schlagen hoch, bei vielen Selbstständigen herrscht Verunsicherung.

Hier finden Sie Fakten zum Thema Künstlersozialabgabe und KSK-Prüfung. Dieser Artikel informiert darüber,

  • wie umfangreich die "Prüfwelle" tatsächlich ist und worauf die Forderungen der KSK basieren.

  • wer die KSK-Abgabe zahlen muss - und wer nicht.

  • wofür die Abgabe bezahlt werden muss und wie hoch sie ist.

  • wie Sie den Erhebungsbogen der KSK ausfüllen.

  • wie eine Prüfung abläuft und wie Sie sich vorbereiten können.

  • wie das Ergebnis einer Prüfung aussehen kann und wie Sie auf hohe Nachforderungen reagieren können.

Außerdem haben wir Tipps zu einer "KSK-optimierten" Buchführung und eine Musterrechnung für Sie, aus der die KSK-pflichtigen Leistungsbestandteile einfach hervorgehen.

Möchten Sie den ganzen Beitrag lesen?

Werden Sie Probemitglied - kostenlos.

Ohne finanzielles Risiko haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf akademie.de, außer Downloads. Die Anmeldung dauert drei Minuten. Sie können während der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine E-Mail genügt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein

Beitrag bewerten

Ihre Wertung:

 

Kommentar-Darstellungsoptionen

Wählen Sie hier Ihre bevorzugte Anzeigeart für Kommentare aus und klicken Sie auf „Einstellungen speichern“ um die Änderungen zu übernehmen.

hallo,
doch, Lektorat stellt durchaus eine KSK-abgabenpflichtige kreative Tätigkeit dar, im Gegensatz zum bloßen "Korrekturlesen". Vgl. http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/fi...

Letztlich dürfte das ähnlich wie bei Übersetzern zu dornigen Einzelfallentscheidungen führen.

beste Grüße

S.Hengel,
akademie.de Redaktion