Noch nie bezahlt? Zu hohe Nachzahlung? Was Sie tun können, wenn ...
Was kann man tun, wenn die Nachzahlung richtig weh tut?
Gründe für die Aussetzung der Vollziehung und/oder die Stundung der Beitragsforderung könnten zum Beispiel sein:
"Auf unserem Konto sind nur noch 317 EUR!"
"Die Löhne könnten nicht gezahlt werden!"
"Arbeitsplätze sind gefährdet!"
"3 Mitarbeiterinnen sind im Mutterschutz."
"Die Galerie müsste sonst geschlossen werden!"
"Ich bin der neue Inhaber/Gf./Konkursverwalter und versuche die Sauereien meines Vorgängers auszubügeln, ich biete Ihnen folgende Stundung an: monatlich 100 EUR."
"Wir dachten immer, Zahlungen an eine GbR seien als Zahlungen an juristische Personen KSK-Abgabe-frei, nun mussten wir einsehen, dass wir falsch informiert waren."
"Wir dachten immer, Zahlungen an Kursleiter seien unabhängig von der Höhe KSK-Abgabe-frei, weil die ja pädagogisch und nicht künstlerisch tätig sind."
"Das Unternehmen hat Konkurs gemacht, wurde aufgelöst, und die persönlich Haftenden haben den Offenbarungseid geleistet."
Tragen Sie - nach einer eingehenden Beratung - Ihre Bitte der KSK freundlich vor.
Was tun, wenn man bisher noch nicht gezahlt hat, aber eigentlich zahlen müsste? Kann man sich präventiv verhalten?
Wenn Sie zahlungspflichtig sind, aber bislang nicht bezahlt haben, dann sollten Sie sofort Prophylaxe und Schadensbegrenzung betreiben. Schicken Sie der KSK eine Postkarte mit dem Text:
"Ich gehe davon aus, dass ich möglicherweise KSK-abgabepflichtig bin und bitte um nähere Informationen."
Damit reduzieren Sie das Risiko der Bußgeldzahlung - und zwar nach den bisherigen Erfahrungen auf null Euro. Wenn Sie sich aus eigenen Stücken melden, haben Sie gute Karten.
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