Künstlersozialabgabe und die Prüfung der KSK-Abgaben

Von: Stefan Kuntz
Stand: 16. Juni 2008
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Abrechnung, Buchhaltung und Muster-Rechnung

Praxis-Hinweise für Verwerter

Die KSK-Abgabe wird nur auf das Nettohonorar erhoben.

Umsatzsteuer und Reisekosten bleiben außen vor. Sie mindern die KSK-Abgabe.

Sie sollten deshalb in den Künstlerrechnungen getrennt aufgeführt werden und zwar nach den Einkommensteuer-Richtlinien (mehr dazu: "Reisekosten von der Steuer absetzen: Nichts vergessen?" und "Reisekosten - So machen Sie als Selbstständiger alles richtig!").

Bitten Sie Künstler und Publizisten dringend darum, ihre Rechnungen an Sie zu differenzieren, auch wenn das mehr Arbeit macht.

Außerdem sollten die Künstler möglichst schon im Angebot, zumindest aber im Vertrag klar und deutlich mitteilen, welche Rechtsform sie haben, ob sie geschäftlich also als natürliche Personen oder als eine juristische Person auftreten.

Agenturen müssen klar mitteilen, ob sie selbst Vertragspartner des Veranstalters sind oder ob sie "nur" dafür sorgen, dass Vertrag und Rechnung von den Künstlern kommen.

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