Sponsoring und Fundraising für Kultureinrichtungen

Von: Dr. Joachim von Hein
Stand: 14. September 2011
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Vertragliche Klärung

Klare vertragliche Vereinbarungen sind unabdingbar

Für die Sponsoring-Aktion sollte vertraglich genau festgelegt werden, wer in der Öffentlichkeit als Sponsor genannt wird:

Beispiel:

- das Gesamtunternehmen (Auto-Konzern)

- einzelne Produktlinien (Die einzelne Marke)

- einzelne Produkte (Das neue Modell)

- einzelne Details (Der neue Doppelscheinwerfer)

- einzelne Dienstleistungen (Die Zwei Jahres Garantie)

Es sollte genau beschrieben sein, wie eine eventuelle Sponsoren-Botschaft lautet,

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