EÜR: Einnahme-Überschussrechnung ganz praktisch - so gehts!

Von: Robert Chromow
Stand: 4. Mai 2011
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Grundlagen und Praxis

Anlageverzeichnis

EÜR-Pflichtige brauchen zwar keine Inventur zu machen. Ein summarisches Anlageverzeichnis müssen aber auch Kleinunternehmer und Selbstständige neben ihrer Einnahmenüberschuss-Rechnung einreichen. In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Angaben vorgeschrieben sind.

Zusätzlich zum Gewinnermittlungs-Vordruck stellt der Fiskus inzwischen auch ein Muster für das obligatorische Verzeichnis der Anlagegüter (PDF, 108 KB) zur Verfügung. Darin müssen die Angaben der Zeilen 26 bis 35 des EÜR-Formulars nachvollziehbar gemacht werden:

Bild vergrößernDas Finanzamtsmuster des Anlageverzeichnisses für 2010

Keine Einzelaufstellung erforderlich

Die gute Nachricht: Die beim Finanzamt eingereichte Aufstellung muss nicht die Angaben zu jedem einzelnen Vermögensbestandteil enthalten! Das klassische Anlagenverzeichnis bestehend aus ...

  • Bezeichnung des Wirtschaftsguts,

  • Nutzungsdauer,

  • Anschaffungszeitpunkt,

  • Anschaffungskosten,

  • Buchwert zu Jahresanfang (Übertrag aus dem Vorjahr),

  • Sonderabschreibungen,

  • "normale" Jahres-AfA sowie

  • verbleibender Buchwert am Jahresende

... verbleibt bis zu einer eventuellen Betriebsprüfung oder auf Anforderung Ihres Sachbearbeiters in Ihrem Betrieb.

Als Anlage zur EÜR begnügt sich der Fiskus mit summarischen Angaben zu den wichtigsten Vermögenskategorien. Es unterscheidet zwischen folgenden Vermögenspositionen:

  • Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. betriebliche Gebäude),

  • häusliche Arbeitszimmer im privaten Wohneigentum (d. h. Abschreibungen auf dessen anteiligen Anschaffungskosten),

  • immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Firmen-, Geschäfts- oder Praxiswert, Patente und Lizenzen),

  • bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Fahrzeuge, Maschinen oder Anlagen im Wert über 1.000 Euro, bis 2007 und ab 2010: über 410 Euro)

  • Sammelposten (damit sind die "geringwertigen Wirtschaftsgüter", GWG, im Wert zwischen 150 Euro und 1.000 Euro gemeint, die in den Jahren 2008 und 2009 jahresweise zusammengefasst werden müssen, ab 2010 sind Sammelposten optional),

  • Finanzanlagen (Beteiligung an anderen Unternehmen) sowie

  • Umlaufvermögen (z. B. Wertpapiere, nicht aber Lagerbestände oder Vorräte).

Was es nun mit den geheimnisumwitterten Abschreibungen (= "Absetzung für Abnutzung" - "AfA") auf sich hat, wie sie errechnet und dokumentiert werden, darüber informiert der nächste Abschnitt dieses Kurses.

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