Grundlagen und Praxis
Anlageverzeichnis
EÜR-Pflichtige brauchen zwar keine Inventur zu machen. Ein summarisches Anlageverzeichnis müssen aber auch Kleinunternehmer und Selbstständige neben ihrer Einnahmenüberschuss-Rechnung einreichen. In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Angaben vorgeschrieben sind.
Zusätzlich zum Gewinnermittlungs-Vordruck stellt der Fiskus inzwischen auch ein Muster für das obligatorische Verzeichnis der Anlagegüter (PDF, 108 KB) zur Verfügung. Darin müssen die Angaben der Zeilen 26 bis 35 des EÜR-Formulars nachvollziehbar gemacht werden:
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