EÜR: Einnahme-Überschussrechnung ganz praktisch - so gehts!

Von: Robert Chromow
Stand: 4. Mai 2011
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Grundlagen und Praxis

Exkurs: Abschreibungen

Wenn Sie Einrichtungsgegenstände, Werkzeuge und Maschinen kaufen, die teurer als 410 Euro sind und längerfristig betrieblich genutzt werden, dann dürfen Sie deren Anschaffungskosten nicht gleich im ersten Jahr als Betriebsausgaben geltend machen. Vielmehr muss der Wertverlust auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Im folgenden Überblick erfahren Sie das Wichtigste zu den Abschreibungen, auch "Absetzung für Abnutzung" (AfA) genannt.

Ja, Sie haben richtig gelesen: Obwohl Sie den Kaufpreis für Ihren neuen Computer oder Ihren Geschäftswagen im Jahr der Anschaffung in voller Höhe bezahlen müssen, dürfen Sie nur einen Teil davon in der Einnahmeüberschussrechnung des aktuellen Jahres als Betriebsausgabe eintragen. Der jährlich zulässige Teil nennt sich Abschreibung - unter Fachleuten auch "Absetzung für Abnutzung" (= AfA) genannt.

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