Grundlagen und Praxis
Sachliche Gliederung und EÜR-Formular
Die Jahr für Jahr überarbeitete "Anlage EÜR" enthält genaue Vorschriften über die äußere Form der Gewinnermittlung von Freiberuflern und nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen. Daraus ergeben sich auch Konsequenzen für die sachliche Gliederung der laufenden EÜR-Buchführung.
Beim sachlichen Aufbau der "vereinfachten Buchführung" hatten Steuerpflichtige bis vor ein paar Jahren völlig freie Hand. Mittlerweile hat es mit der weitgehenden Formfreiheit bei der vereinfachten Buchführung jedoch ein Ende: Denn § 60 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung verlangt die Vorlage einer Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz. Der ist ab der Steuererklärung für das Jahr 2011 (also im Jahr 2012) sogar "durch Datenfernübertragung zu übermitteln".
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