Kurzarbeit in kleinen Unternehmen

Wie Sie Kurzarbeit beantragen und wie viel Kurzarbeitergeld Ihnen zusteht

Von: Hartmut Fischer
Stand: 8. Juni 2011
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Über den Autor: Hartmut Fischer

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Hartmut Fischer war über 15 Jahre lang für eines der führenden Steuersoftware-Unternehmen Europas tätig und ist seit 2006 mit seiner Firma Wort Macht selbstständig tätig. Als freier Journalist mit Schwerpunkt Finanzen schreibt er für verschiedene Verlage und ist als regelmäßiger Kolumnist für Manager-Magazin online und Steuer-Sparbuch.de tätig. Darüber hinaus veröffentlichte er Begleitbücher zu Immobilien- und Vereinsverwaltungs-Software sowie zum Thema Multimedia.

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Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld sind nicht nur Werkzeuge für Großkonzerne. Auch Kleinstunternehmen, die nur 1 (!) Mitarbeiter beschäftigen, können "Kurzarbeit" geltend machen und Kurzarbeitergeld beantragen. Kurzarbeitergeld wird immer dann gewährt, wenn aus betrieblichen oder allgemeinwirtschaftlichen Gründen nicht genügend Arbeit vorhanden ist.

Keineswegs muss dabei der gesamte Betrieb in Kurzarbeit gehen. Es ist auch möglich, lediglich für einzelne Abteilungen Kurzarbeitergeldzu beantragen.

Das Kurzarbeitergeld bietet viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber profitiert, weil er Arbeitnehmer, in deren Aus- und Fortbildung er bereits investiert hat, im Betrieb halten und gleichzeitig die Lohnkosten senken kann. Außerdem spart er Abfindungen, die er im Zuge einer betriebsbedingten Kündigung zahlen müsste. Der Arbeitnehmer hingegen behält seinen Arbeitsplatz und muss dafür nur vergleichsweise geringe finanzielle Einbußen hinnehmen.

Natürlich müssen bei der Kurzarbeit selbst und dem Antrag auf Kurzarbeitergeld einige Regeln beachtet werden. Hartmut Fischer gibt Tipps.

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