Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld sind nicht nur Werkzeuge für Großkonzerne. Auch Kleinstunternehmen, die nur 1 (!) Mitarbeiter beschäftigen, können "Kurzarbeit" geltend machen und Kurzarbeitergeld beantragen. Kurzarbeitergeld wird immer dann gewährt, wenn aus betrieblichen oder allgemeinwirtschaftlichen Gründen nicht genügend Arbeit vorhanden ist.
Keineswegs muss dabei der gesamte Betrieb in Kurzarbeit gehen. Es ist auch möglich, lediglich für einzelne Abteilungen Kurzarbeitergeldzu beantragen.
Das Kurzarbeitergeld bietet viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber profitiert, weil er Arbeitnehmer, in deren Aus- und Fortbildung er bereits investiert hat, im Betrieb halten und gleichzeitig die Lohnkosten senken kann. Außerdem spart er Abfindungen, die er im Zuge einer betriebsbedingten Kündigung zahlen müsste. Der Arbeitnehmer hingegen behält seinen Arbeitsplatz und muss dafür nur vergleichsweise geringe finanzielle Einbußen hinnehmen.
Natürlich müssen bei der Kurzarbeit selbst und dem Antrag auf Kurzarbeitergeld einige Regeln beachtet werden. Hartmut Fischer gibt Tipps.
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