Kurzarbeit in kleinen Unternehmen

Von: Hartmut Fischer
Stand: 8. Juni 2011
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Ablehnung Ihres Antrag auf Kurzarbeitergeld - Was tun?

Was, wenn die Agentur für Arbeit Ihren Antrag ablehnt?

Zunächst sollten Sie Widerspruch einlegen: Versäumen Sie hierfür nicht die Widerspruchsfrist von einem Monat (nach Eingang des Ablehnungsbescheids bei Ihnen)! Innerhalb dieser Zeitspanne muss Ihr Widerspruch bei der Behörde eingehen. Hierzu sollten Sie jedoch einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der ggf. auch an Ihrer statt den Widerspruch einlegt.

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