Kurzarbeit in kleinen Unternehmen

Von: Hartmut Fischer
Stand: 8. Juni 2011
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Berechnung des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber berechnet und auch ausgezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall (siehe oben). Der Ausfall wird folgendermaßen berechnet:

Pauschaliertes Netto vom Istentgelt
(minus) Pauschaliertes Netto vom Sollentgelt
= Nettoentgeltausfall

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich auch danach, ob der Arbeitnehmer oder dessen Ehepartner (mindestens) ein Kind hat. Dabei werden sowohl leibliche, als auch angenommene und Pflegekinder berücksichtigt. Es muss auf der Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen sein. Die Anzahl der Kinder spielt keine Rolle. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten 67 Prozent des Nettoentgeltausfalls. Alle anderen Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent.

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