Kündigungen während der Kurzarbeit?
Auch Mitarbeitern, die sich in Kurzarbeit befinden, kann gekündigt werden. Sowohl betriebsbedingte als auch persönliche Kündigungen sind grundsätzlich möglich. Eine betriebsbedingte Kündigung kann jedoch nicht mehr mit den gleichen Tatsachen begründet werden, mit denen bereits der Antrag auf Kurzarbeitergeld begründet wurde. Außerdem müssen natürlich die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden.
Sprechen Sie gegen einen Mitarbeiter während des Bezuges von Kurzarbeitergeld die Kündigung aus, wird für diesen Mitarbeiter kein Kurzarbeitergeld mehr gewährt! Der Mitarbeiter hat dann bis zum offiziellen Ausscheiden aus dem Betrieb Anspruch auf seinen vollen Lohn!
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