Kurzarbeit in kleinen Unternehmen

Von: Hartmut Fischer
Stand: 8. Juni 2011
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Kurzarbeit - was ist das?

Große Konzerne arbeiten schon lange mit dem Werkzeug "Kurzarbeit", um in schwierigen Zeiten über die Runden zu kommen. Kleine und mittlere Unternehmen haben häufig noch nicht erkannt, dass auch sie mit diesem Mittel Geld sparen können, ohne Arbeitskräfte zu verlieren.

In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass bei sehr kleinen Betrieben der Verwaltungsaufwand häufig zu hoch ist, so dass hier auf die Kurzarbeit nicht aus Unwissenheit sondern aus wirtschaftlichen Erwägungen verzichtet wird. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, das Verfahren insgesamt schlanker zu gestalten.

Vereinfacht gesagt, wird Unternehmen Kurzarbeitergeld gewährt, wenn sie aus betrieblichen oder allgemeinwirtschaftlichen Gründen nicht genügend Arbeit für ihre Mitarbeiter haben. Dabei müssen natürlich einige gesetzliche Anforderungen erfüllt sein, auf die wir in diesem Beitrag noch eingehen werden.

Das Kurzarbeitergeld hat für den Unternehmer eine Reihe von Vorteilen. Er kann einen Arbeitnehmer, in dessen Aus- und Fortbildung bereits einiges investiert wurde, im Betrieb halten und gleichzeitig die Lohnkosten senken. Auch die über die ganzen Jahre hinweg gesammelte Erfahrung des Mitarbeiters geht nicht verloren. Die Alternative einer betriebsbedingten Kündigung kann für den Betrieb durch Zahlungen von Abfindungen oder eventuell auch durch die Finanzierung von Sozialplänen zunächst sehr teuer werden. Hinzu kommt hier das Risiko, dass der Arbeitnehmer vor Gericht geht und mit einer Kündigungsschutzklage Erfolg hat.

Kein Wunder also, dass größere und große Betriebe regen Gebrauch von der Möglichkeit des Kurzarbeitergeldes machen. Bei mittleren und besonders bei kleinen Betrieben ist man hier eher zurückhaltend. Das liegt nicht selten daran, dass es an grundsätzlichen Informationen fehlt. So denken viele kleine Unternehmen, dass man eine Mindestzahl an Mitarbeitern benötigt, um den Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen zu können. Doch schon bei einem Mitarbeiter hat der Betrieb bereits grundsätzlich ein Recht auf Kurzarbeitergeld.

Ein ebenso weit verbreiteter Irrtum ist es, dass der gesamte Betrieb Kurzarbeit machen muss, wenn die Gelder beantragt werden. Dabei ist es durchaus möglich, für einzelne, in sich geschlossene Abteilungen Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Beispiel

Der Betrieb XYZ hat aufgrund der konjunkturellen Lage nicht genügend Aufträge, um die Mitarbeiter in der Produktion voll zu beschäftigen. Er kann dann für diese Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen. Es wäre ja auch unsinnig, gerade dann die Verkaufsabteilung in Kurzarbeit zu schicken, wenn verstärkt um neue Aufträge gekämpft werden muss.

Aber auch für den Arbeitnehmer sind die Vorteile nicht von der Hand zu weisen. Er behält seinen Arbeitsplatz und muss dafür vergleichsweise geringe finanzielle Einbußen hinnehmen.

Speziell für ältere Arbeitnehmer oder "Häuslebauer" ist der Erhalt des Arbeitsplatzes oft von existenzieller Bedeutung.

Auch für die Familie - insbesondere bei Familien mit Kindern - ist es wichtig, in vertrauter Umgebung mit ihren Freunden und Bekannten bleiben zu können.

Die öffentlichen Kassen werden geschont, denn die Alternative "Arbeitslosigkeit" wird für den Staat um einiges teurer als das Modell Kurzarbeit.

Natürlich müssen zur Einführung der Kurzarbeit einige Regeln beachtet werden. Und auch bei der Beantragung lauern Fallstricke. Doch so schwer ist das alles nicht. Unser kleiner Leitfaden lotst Sie sicher durch den Parkour.

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