Kurzarbeit in kleinen Unternehmen

Von: Hartmut Fischer
Stand: 8. Juni 2011
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Wie viele Mitarbeiter muss ein Betrieb haben, um Kurzarbeitergeld beantragen zu können?

Kurzarbeitergeld können alle Betriebe beantragen, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen. Es ist also nicht nur eine Lösung für Konzerne, sondern auch eine Alternative für kleinere und mittlere Unternehmen. Allerdings sollten Unternehmen mit fünf oder weniger Mitarbeiter überlegen, ob Sie den Verwaltungsaufwand betreiben können oder wollen, der mit der Gewährung von Kurzarbeitergeld verbunden ist.

Wird angestrebt, dass die 1/3-Lösung gewählt werden soll (bei der auch Arbeitnehmer mit geringeren Gehaltsverlusten als 10 Prozent Kurzarbeitergeld-Anspruch haben), stellt sich noch die Frage nach den Betriebsabteilungen. Als Betriebsabteilung versteht man in diesem Zusammenhang eine geschlossene Arbeitsgruppe mit eigener Ausrüstung, die aus sachlichen Gründen vom übrigen Betrieb getrennt ist und einen eigenen Betriebszweck verfolgt. Bei diesem Betriebszweck kann es sich auch um einen Hilfszweck handeln. Bei der Berechnung der 1/3-Lösung kann das Mindesterfordernis auch auf Basis der Mitarbeiter einer Betriebsabteilung berechnet werden.

Beispiel

Ein Automobilzulieferer beschäftigt 100 Mitarbeiter in der Produktion. In der Abteilung "Motorhauben" - mit 30 Mitarbeitern - bricht der wichtigste Kunde weg. Darum wird die Arbeitszeit für 10 Mitarbeiter von 40 auf 30 Stunden gekürzt, die anderen 20 Mitarbeiter arbeiten 37 Stunden. Da die Abteilung "Motorhauben" unabhängig von den anderen Produktionsbereichen ist, büßen also 1/3 der Abteilung mehr als 10 Prozent ihres Lohns ein, sodass alle Kollegen in der Abteilung Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.

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