Wie lange wird Kurzarbeitergeld gewährt?
Grundsätzlich wird das Kurzarbeitergeld für eine Zeit von sechs Monaten gewährt (sogenannte Regelbezugszeit). Es wird immer für volle Monate gezahlt. Auch wenn im letzten Monat bereits teilweise wieder voll gearbeitet wird, zahlt die Agentur dennoch das Kurzarbeitergeld voll aus. Sollte in einem vollen Monat kein Kurzarbeitergeld gezahlt werden, verlängert sich der Zeitraum um diesen Monat.
Bei außergewöhnlichen Verhältnissen in bestimmten Wirtschaftszweigen oder Bezirken kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Bezugsfrist per Rechtsverordnung auf bis zu 12 Monate anheben - im Ausnahmefall sogar auf bis zu 24 Monate.
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