Nach deutschem Handelsrecht müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie GmbH & Co KGs einen Lagebericht erstellen. Dem Lagebericht kommen dabei drei wesentliche Aufgaben zu. Er soll
den Geschäftsverlauf analysieren,
die aktuelle Situation beschreiben und
die künftige Entwicklung des Unternehmens skizzieren.
Der Lagebericht agiert dabei losgelöst von den einzelnen Posten des Jahresabschlusses. Er stellt das Gesamtbild des Unternehmens nach dem Grundsatz des "True and Fair View" dar.
Dem Lagebericht sind umfangreiche Zahlenkolonnen oder faktenreiche Schaubilder fremd. Vielmehr geht es darum, Informationen, die sich nicht allein oder nur schwer mit Zahlen darstellen lassen, "verbal" zu erläutern.
Insbesondere für junge Unternehmen bietet der Lagebericht eine Chance, da er auch auf Risiken in der künftigen Entwicklung hinweist.
Steuerfachmann Josef Ellenrieder erklärt, in welche Bestandteile sich ein Lagebericht gliedert und welche Informationen jeweils zu liefern sind.
Für Mitglieder von akademie.de steht das Muster eines Lageberichts zum Download bereit: Muster Lagebericht (.doc, 42 kB)
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