Lagebericht erstellen für den Jahresabschluss

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 3. Februar 2012
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Einteilung der Kapitalgesellschaften in Größenklassen gem. § 267 HGB

Für Abschlüsse gelten seit 1. Januar 2009 folgende Größenklassen:

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Bilanzsumme EURO

Umsatzerlöse EURO

Arbeitnehmeranzahl

Kleine Kapitalgesellschaft
§ 267 Abs. 1 HGB

= 4,840 Mio.

= 9,86 Mio.

= 50

Mittelgroße Kapitalgesellschaft
§ 267 Abs. 2 HGB

> 4,840 = 19,25 Mio.

> 9,86 = 38,5 Mio.

> 50 = 250

Große Kapitalgesellschaft
§ 267 Abs. 3 HGB

> 16,06 Mio.

> 32,12 Mio.

> 250

Von diesen drei Merkmalen müssen zwei zutreffen, damit eine Kapitalgesellschaft einer Größenklasse zugeordnet werden kann. Es müssen daher nicht die Werte aller drei Merkmale in derselben Größenklasse liegen.

Am Ende des Geschäftsjahres muss überprüft werden, ob eine Neueinstufung erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der drei Merkmale einer Größenklasse über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 S. 1 HGB).

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