Leasing - rechnet sich das?

Wann sich Leasing lohnt und welche Vor- und Nachteile es hat

Von: Cornelia Niklas
Stand: 28. März 2011
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Über die Autorin: Cornelia Niklas

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Cornelia Niklas lebt in Regensburg und ist als Controllerin bei der Andritz Fiedler GmbH tätig. Sie arbeitet seit einigen Jahren als Autorin. Themen: Management und Führung, Projektmanagement, Projektcontrolling und Risk Management. Sie ist Co-Autorin des 2005 im Hanser-Verlag erschienen "Projektmanagement - Handbuch für die Praxis". Ihre Veröffentlichungen zu Themen rund ums Projektmanagement finden Sie im Projekt Magazin.

Darüber hinaus ist sie für das Existenzgründerzentrum Frau und Beruf in Regensburg als Dozentin tätig.

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Vor- und Nachteile

Leasing-Angebote wirken meist sehr attraktiv - doch was steckt tatsächlich dahinter? Welche Vorteile hat Leasing wirklich und - vor allem - wer kann sie tatsächlich nutzen? Cornelia Niklas erklärt, wo die betriebswirtschaftlichen Vor- und Nachteile liegen und wie Sie ausrechnen können, ob ein Kauf in Ihrem Fall günstiger ist. Mit Finanzierungs- und Vergleichsrechner.

Leasing - was ist das?

Wenn Sie ein Objekt (Firmenwagen, Kopiergerät, Notebook) für Ihr Unternehmen leasen, so schließen Sie einen Vertrag ab als Leasingnehmer, in welchem Ihnen Rechte, Risiken und Pflichten gegenüber dem Objekt (Leasinggegenstand) übertragen werden. Das heißt, Sie haften für Beschädigungen oder den Ausfall des Objekts, sind verantwortlich für Reparaturen oder jährliche Kundendienste beim Pkw etc. Als Gegenleistung dazu werden Kaufrechte an Sie abgetreten.

Eigentümer werden nicht Sie selbst - Eigentümer bleibt der Vertragspartner (Leasinggeber) während der gesamten Vertragslaufzeit. Er hat das Objekt als Anlage auch in seinen Büchern stehen.

Wer verdient am Leasing?

Finanziell betrachtet verdient natürlich zunächst einmal der Leasinggeber am Leasingvertrag:

  • Als Großabnehmer erhalten Leasinggesellschaften oft Rabatte auf die Marktpreise, die Sie als Einzelkunde nicht erhalten.

  • Leasinggeber erhalten im Schnitt auch oft günstige Kreditzinsen für die Fremdfinanzierung des Objekts. Dann können sie die relativ kurzen Abschreibungsdauern (z. B. bei Kraftfahrzeugen) steuerlich als Betriebsaufwendungen geltend machen und dadurch die Steuerlast senken.

  • Leasinggesellschaften bieten einen Leasingzins an, bei dem in die Berechnung der Leasingsumme natürlich ein Gewinn- und Risikoaufschlag mit eingerechnet wird. Auf diese Weise zahlen Sie - als Leasingnehmer - ihrem Vertragspartner sowohl die Anschaffungs- und Finanzierungskosten als auch den Gewinnaufschlag.

  • Je nach Vertragsgestaltung kann der Leasingnehmer das Leasingobjekt nach Vertragsende zu einem vereinbarten Restwert kaufen. Je nachdem, ob dieser zu Vertragsbeginn vereinbarte Restwert dem tatsächlichen Marktwert des Objekts entspricht (oder eben auch nicht), kann sich der Leasinggeber auch damit noch einen finanziellen Vorteil verschaffen; das Risiko für den Erhalt des Restwertes tragen Sie als Leasingnehmer auf jeden Fall.

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