Von Heuschrecken liest man in der Zeitung, die durch die Lande ziehen, Kredite aufkaufen und gnadenlos "verwerten". Was steckt dahinter? Die Unsicherheit ist groß.
Ist so etwas zulässig? Welche Gefahr droht Kreditnehmern bei Kreditverkauf? Wann kann die Bank die Forderung verkaufen? Kann das auch passieren, wenn der Kredit ordnungsgemäß bedient wird? Wie kann man sich schützen? Und was tun, wenn die Kündigung des Kredits oder die Zwangsvollstreckung droht?
In diesem Ratgeber finden Ihre Fragen rund um den Verkauf von Kredit und Darlehen eine Antwort. Sie erfahren in verständlicher Sprache, wie Darlehen, Forderung und Sicherungen wie die Grundschuld miteinander zusammen hängen, wann was davon veräußert werden kann und welche Folgen das für Sie als Darlehensnehmer hat. Wir erklären die Rechtslage, weisen auf Risiken hin, sagen, was Sie zur Gefahrenabwehr tun können und informieren über geplante Rechtsänderungen im Bereich des Kredit- und Forderungsverkaufs.
Die Risiken für Kreditnehmer
Allgemeine Hinweise zu den Fallstricken, die ein (Immobilien-)Kredit für den Kreditnehmer ergeben kann, schildert überblicksmäßig der Beitrag "Risiken für Kreditnehmer: Worüber Sie vor Abschluss eines Immobilienkredits nachdenken sollten"
Folgende Abschnitte stehen als Leseprobe bereit:
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Vielleicht interessant: Ein Fall, in dem ein korrekt bedienter Kredit von einer Bank gekündigt und die Forderung an eine Immobilien-Inkassogesellschaft quasi zur Verwertung verkauft wurde, wird hier dokumentiert:
http://www.verantwortliche-kreditvergabe.net/index.php?id=1976&viewid=41246
Das mag ein Einzelfall sein, wenn die Informationen zutreffen, zeigt sich jedoch: Das kommt durchaus vor.
Anmerkung zum Kommentar vom 14.05.2008:
In dem benannten Fall heißt es:
"Betroffen war insbesondere auch ein seit 1995 laufendes Darlehen bei der Münchener Hypothekenbank eG. Das Darlehen diente der Finanzierung des selbst genutzten Eigenheims unserer Familie, war über eine Briefgrundschuld erstrangig abgesichert und war von Vertragsbeginn bis Mitte 2003 ohne jede Beanstandung immer korrekt bedient worden"
Gekündigt und verkauft wurde es dann aber erst 2005.
Ferner heißt es weiter unten dann:
"Wie kann sich der einzelne Schuldner, auch wenn er sein Darlehen korrekt bedient hat, bis er in eine Notlage geriet, gegen eine übereilte Zwangsvollstreckung wehren,(...)"
Für mich klingt das so, als wenn die Forderung ab Mitte 2003 nicht mehr richtig bedient wurde.