Ausblick und Fazit
Fazit : Alles nur heiße Luft?
Tatsache ist, dass Forderungen, die aus Immobiliendarlehen oder Unternehmensfinanzierungen resultieren, verkauft werden. Dies geschieht seit geraumer Zeit, und nicht erst seit die als "Heuschrecken" bezeichneten internationalen Investoren auf "Einkaufstour" gehen.
Die in der Presse berichteten Fälle von Häuslebauern, die völlig unschuldig durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ihr Heim verloren haben, sind jedoch mit gehöriger Skepsis zu betrachten. Eine 100 %-Sicherheit gegen die feindliche Übernahme des Darlehens gibt es derzeit allerdings nicht. Und ob die Gesetzesänderungen die erwünschte Sicherheit bringen wird, bleibt abzuwarten. Dennoch sind die Gefahren auch heute für diejenigen Kreditnehmer, die ihren Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nachkommen, relativ gering.
Andererseits muss es auch Banken und Sparkassen wie jedem anderen Unternehmen weiterhin möglich sein, unter den vom Gesetzgeber eng gesetzten Voraussetzungen, Forderungen aus gekündigten und fällig gestellten Darlehen an Inkassounternehmen oder Investoren zu veräußern. Diese führen letztendlich nur die von den Banken weniger geliebte Verwertung der Sicherheiten und Beitreibung der restlichen Forderung durch. Welche Methoden dabei angewendet werden, ist eine ganz andere Frage.
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