Forderungsverkauf und Kreditverkauf - Risiko für "Häusle-Bauer"?

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 13. Oktober 2008
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Außerordentliche Kündigung des Darlehens und drohende Zwangsversteigerung

Warum kann es trotz aufrechten Darlehensvertrages zu einer Zwangsversteigerung kommen? Das Risiko der außerordentlichen Kündigung des Darlehens

Wer sich jetzt in Sicherheit wähnt, der hat die Rechnung ohne den Forderungskäufer gemacht. Aus der Sicherungszweckerklärung ergibt sich zwar, dass die Bank oder der Erwerber der Forderung nur dann von der Grundschuld samt Unterwerfung in die sofortige Zwangsvollstreckung Gebrauch machen darf, wenn die Forderung fällig ist, also dann, wenn das Darlehen gekündigt ist.

Eine Reihe von Umständen können den Forderungsgläubiger zu einer außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 490 BGB berechtigten:

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