Forderungsverkauf und Kreditverkauf - Risiko für "Häusle-Bauer"?

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 13. Oktober 2008
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Das Risikobegrenzungsgesetz

Der Gesetzgeber sah sich angesichts der negativen Schlagzeilen verlasst gesehen, neue Regeln für den Verkauf von Immobiliendarlehen aufzustellen. Herausgekommen ist dabei das "Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken", kurz Risikobegrenzungsgesetz genannt. Es ist in weiten Teilen am 19. August 2008 in Kraft getreten.

Doch hält das Gesetz auch, was es verspricht? Um es gleich vorweg zu nehmen: Ein Verbot von Kreditverkäufen ist derzeit nicht durchsetzbar. Schließlich diente bisher die Veräußerung und Abtretung von Darlehensforderungen als wichtiges Instrument zur Refinanzierung der Banken. Ob und inwieweit sich durch die internationale Bankenkrise hieran etwas ändern wird, lässt sich derzeit nicht sagen.

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