Schutz vor dem Verkauf der Forderung und der Sicherung: Abwehr einer "feindlichen Übernahme" Ihres Darlehens
Solange der Gesetzgeber noch nicht handelt und sowohl für Alt- wie für Neuverträge die Gefahr besteht, dass Sie sich plötzlich einem neuen Gläubiger gegenübersehen, sollten Sie alle rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz vor einer "feindlichen Übernahme" Ihres Darlehens ausschöpfen.
Haben Sie Ihren Darlehensvertrag bereits vor längerer Zeit abgeschlossen, dann können Sie Ihre Bank um eine Bestätigung bitten, dass weder das Darlehen noch die Grundschuld an einen Dritten übertragen worden sind. Ein solches Bestätigungsschreiben regelt freilich nur die Vergangenheit und gibt Ihnen keine Gewähr dafür, dass die Bank die Abtretungserklärung nicht bereits in der Schublade hat.
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