Leitfaden für Gründerinnen

Von: Ann Yacobi
Stand: 14. Juli 2011
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Förderprogramme für Gründerinnen

Finanzielle Förderung

Den meisten Gründerinnen genügt ein geringes Startkapital. Viele haben aber nicht die notwendigen finanziellen Mittel - weil ihr Angestelltengehalt zu gering ist, um Ersparnisse auf die Seite zu legen, oder weil sie während jahrelanger Erziehungszeiten kein eigenes Geld verdient haben. Der Kapitalbedarf ist einerseits zu gering, um für eine Bank interessant zu sein, andererseits verfügen Gründerinnen oft nicht über die erforderlichen Sicherheiten, um ein Darlehen zu bekommen. Viele Frauen weichen daher auf Fremdkapital aus dem Freundes- und Familienkreis aus. Als Sicherheitspolster für Ihre Gründung und um leichter an Fremdkapital zu kommen, ist Eigenkapital nötig: Eine Faustregel ist 15 Prozent Eigenmittel, 85 Prozent Fremdfinanzierung. Eigenkapital können Geld (Sparguthaben, Wertpapiere), Sacheinlagen oder immaterielle Güter sein.

Kredite von Freunden

Wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen von Freunden oder Verwandten aufnehmen, sollten Sie dies mit sämtlichen Bedingungen dennoch schriftlich festhalten. Damit beugen Sie Missverständnissen vor, und das Finanzielle belastet die Beziehung nicht. Weitere Tipps und ein "Mini-Vetragsmuster" finden Sie im Beitrag "Darlehen und Gründungskredite von Freunden und Verwandten: Was Sie bei privaten Krediten beachten sollten".

Für klein- und mittelständische Unternehmen gibt es mehrere hundert Förderprogramme von Bund, Ländern und EU. In der Regel handelt es sich um zinsgünstige Kredite oder Darlehen mit Haftungsfreistellungen. Das "Startgeld" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist speziell auf kleinere Gründungsvorhaben und junge Unternehmen zugeschnitten: Es fördert Gründungen mit Aufwendungen bis zu 100.000 Euro. Sie können das Darlehen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit beantragen. Dafür brauchen Sie nur geringe Sicherheiten, weil die KfW mit dem Europäischen Investitionsfonds gegenüber der Bank die Haftung für die Rückzahlung übernimmt. Das KfW-Startgeld dürfen Sie auch zur Finanzierung einer Unternehmensnachfolge oder Teilzeit-Gründung verwenden, wenn sie diese innerhalb von vier Jahren zum Haupterwerb ausbauen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank, und zwar bevor Sie investieren.

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