In sechs Schritten zum eigenen Unternehmen
Rechtsform
Mit der Wahl der Gesellschaftsform legen Sie den rechtlichen Rahmen für Ihr Vorhaben fest. Diese Entscheidung hat nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle und steuerliche Auswirkungen. Größe und Zweck Ihres Unternehmens bestimmen die Wahl der Rechtsform ebenso wie Haftung, Buchführungsaufwand und Kapitalbedarf.
Umfassend informieren
Informieren Sie sich umfassend über die Rechtsform, die am besten zu Ihnen und Ihrem Vorhaben passt, und beziehen Sie Rechtsanwältin und Steuerberater in Ihre Entscheidung ein. Eine nachträgliche Änderung der Gesellschaftsform ist zwar möglich, aber meist zeitaufwändig und teuer.
Gewerbe oder Freier Beruf?
Die Wahl der Rechtsform hängt auch davon ab, ob Sie ein Gewerbe oder einen freien Beruf ausüben. Diese Einstufung bedingt wiederum den Umfang Ihrer Buchführungspflichten.
Als Freiberuflerin genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Sie müssen vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit nur eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Als Gewerbetreibende sind Sie dagegen zur doppelten Buchführung verpflichtet, wenn Ihr Umsatz über 350.000 Euro oder der Gewinn über 30.000 Euro im Jahr beträgt.
Sie müssen - unabhängig von der Rechtsform - Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt Ihrer Stadtverwaltung anmelden und unterliegen der Gewerbesteuer. Das Gewerbeamt informiert alle weiteren Behörden und Institutionen wie Finanzamt, Handelsregister, Ordnungsamt, Berufsgenossenschaft, Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Zu den freien Berufen zählen freie wissenschaftliche Arbeit, künstlerische und publizistische Tätigkeiten und bestimmte persönliche Dienstleistungen (z. B. lehrende und beratende Berufe). Bei vielen Berufsbildern, gerade in den neuen Medien, ist eine Zuordnung schwierig. Freiberuflerinnen zeigen die Aufnahme ihrer Selbstständigkeit nur beim Finanzamt an. Für einige freie Berufe, z. B. Ärzte, Architekten oder Steuerberater, gilt Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Kammer.
Wenn Ihre Tätigkeit nicht zu den so genannten, als freiberuflich festgelegten Katalogberufen gemäß § 18 Einkommensteuergesetz zählt, sollten Sie Ihren Steuerberater fragen, ob Ihre Tätigkeit eventuell trotzdem zu den freien Berufen zählt. Sie sparen sich dann Gewerbesteuer, Buchführungsaufwand und Pflichtbeiträge für die Kammermitgliedschaft. Oft entscheidet nur die Formulierung, denn es gibt keine allgemein gültigen Regeln für die Anerkennung. Erkundigen können Sie sich auch beim Institut für Freie Berufe oder direkt beim Finanzamt. Maßgeblich ist letztlich die Entscheidung des Finanzamts.
Weitere Informationen zu den Kriterien und Spielräumen für Freiberuflichkeit finden Sie im Praxistipp "Selbstständig machen: Gewerbe oder Freiberufler?"
Einnahme-Überschussrechnung
Die meisten Freiberufler und Kleingewerbetreibenden kommen in den Genuss der vereinfachten Buchführungsvorschriften. Was Sie bei der so genannten Einnahme-Überschussrechnung beachten müssen, erfahren Sie im Kurs "Praxis der Einnahme-Überschussrechnung".
Gründerinnen-Teams
Teamgründungen sind bei Frauen (im Gegensatz zu Männern) selten. Gerade für Frauen hat eine solche Gründung aber viele Vorteile - vorausgesetzt, die Chemie stimmt und die Aufgaben sind klar verteilt: Kompetenzen können im Team gebündelt, fachliche oder kaufmännische Defizite ergänzt werden. Außerdem steht das Unternehmen von Anfang an (nicht nur) finanziell auf einer breiteren Basis: Mehr Eigenkapital erleichtert die Finanzierung notwendiger Anschaffungen und macht das Unternehmen bei Banken kreditwürdiger. Auch die Kinderbetreuung lässt sich im Team leichter organisieren, und im Krankheitsfall kann die Partnerin vorübergehend zusätzliche Aufgaben übernehmen und "den Laden am Laufen halten". Die Wahl der richtigen Partnerin ist sicherlich kein leichtes Unterfangen, aber mit einem glücklichen Händchen überwiegen die Vorteile.
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