Versicherungen und Altersvorsorge
Rente und Altersvorsorge
Wie wird Ihr finanzieller Bedarf im Alter voraussichtlich aussehen? Welche Vorsorgemaßnahmen haben Sie bereits ergriffen? In der Regel sind Sie als Selbstständige nicht mehr über die gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung abgesichert. Bereits erworbene Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung verfallen aber nicht. Sie können daher wählen, ob Sie künftig freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder sich über eine private Altersvorsorge absichern möchten. Auch wenn Sie weiterhin gesetzlich rentenversichert sein wollen, müssen Sie ergänzend privat vorsorgen, da mit weiteren Einschnitten in die staatliche Vorsorge zu rechnen ist. Niemand weiß, wie viel Geld man in 30 Jahren benötigen wird. Sie können aber entscheiden, ob Sie das Niveau Ihrer Ausgaben im Alter halten oder einschränken möchten. Welche Summe dafür nötig ist, ergibt sich im Lauf der Jahre.
Für einige selbstständig Tätige besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen beispielsweise Erzieherinnen, Handwerkerinnen, Hebammen und Lehrerinnen. Auch Künstlerinnen und Publizistinnen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie sich informieren, ob Ihr Beruf dazugehört. Für Angehörige der verkammerten freien Berufe (Ärzte, Architekten, Apotheken u. a.) besteht Versicherungspflicht in den jeweiligen berufsständischen Versorgungswerken. Manche Versorgungswerke bieten für ihre Mitglieder Lebensversicherungen zu günstigen Konditionen an.
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied