Umsatzsteuer-Identfikationsnummer: Einkaufen und Verkaufen im Ausland
Wer Geschäfte im EU-Ausland machen will, braucht eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStIdNr.). Freiberufler und Gewerbetreibende beweisen sich damit gegenseitig ihren Unternehmerstatus. Auf diese Weise können Sie zum Beispiel umsatzsteuerfrei für Ihren Betrieb einkaufen. Auf inländischen Ausgangsrechnungen dient die Umsatzsteuerkennung bei Bedarf außerdem als Ersatz für die persönliche Steuernummer. Wir zeigen, wo Sie Ihre UStIdNr. bekommen.
Für Geschäfte mit dem Ausland gelten umsatzsteuerlich besondere Vorschriften. Während Lieferungen in Nicht-EU-Länder generell von der Umsatzsteuer befreit sind, trifft das innerhalb der Europäischen Union nur dann zu, wenn Sie an Unternehmen verkaufen oder für Ihren eigenen Betrieb einkaufen.
Damit Geschäftsleute sich gegenseitig ihren Unternehmer-Status beweisen und von vornherein auf die Berechnung von Mehrwertsteuer verzichten können, gibt es für solche "innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen" die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStIdNr.). Für Deutschland besteht sie aus dem Länderkürzel "DE" sowie neun Ziffern, also z. B. "DE987654321".
Alternative zur Steuernummer
Da die UStIdNr. auch als Ersatz für die persönliche Steuernummer auf Ausgangsrechnungen eingetragen werden darf, hat sie weit über den Kreis der grenzüberschreitend tätigen Lieferanten und Dienstleister hinaus Bedeutung erlangt. Einzelheiten entnehmen Sie dem Beitrag "Statt Steuernummer: Umsatzsteuer-ID in Rechnungen angeben".
Selbst Kleinunternehmer können eine UStIdNr. bekommen: Was dabei zu beachten ist, entnehmen Sie dem Beitrag "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch für Kleinunternehmer".
So beantragen Sie Ihre Umsatzsteuer-PIN
Die UStIdNr. war zwar ursprünglich für den innereuropäischen Warenverkehr gedacht - sie wird aber jedem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen und Freiberufler automatisch zugeordnet. Man muss sie sich also bloß mitteilen lassen. Gebühren fallen dabei nicht an. Zuständig für die Vergabe ist das Bundeszentralamt für Steuern.
Die UStIdNr. kann online über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung beantragt werden. Dort sind folgende Angaben erforderlich:
bei Freiberuflern und Einzelunternehmen Vorname, Name und Geburtsdatum des Steuerpflichtigen,
bei allen anderen Rechtsformen die Firma (ohne Rechtsformbezeichnung), Postleitzahl und den Ort des Unternehmenssitzes.
bei allen Antragstellern: Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird,
bei allen Antragstellern: Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird,
Die UStIdNr. ist im Handumdrehen beantragt.
Sie können die Umsatzsteueridentifikationsnummer aber auch per Post oder Telefax beantragen beim:
Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis
Fax: 0228-406-3801
Eine bestimmte Form muss der Antrag nicht haben. Sie brauchen nur Ihren Namen, das Geburtsdatum, die Betriebsanschrift, das zuständige Finanzamt und Ihre Steuernummer anzugeben. Ganz gleich, auf welchem Weg Sie Ihre Umsatz-Steuernummer beantragen: Sie bekommen Ihre Umsatzsteuer-PIN binnen weniger Tage per Post zugeschickt.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie Ihre UStIdNr. tatsächlich für grenzüberschreitende Geschäfte einsetzen wollen, ist es mit dem Antrag auf Vergabe der speziellen Steuernummer leider noch lange nicht getan. Ausführliche Informationen zu Auslandsgeschäften bieten unter anderem die folgenden Beiträge:
Zum Abschluss unseres Umsatzsteuer-Grundkurses haben wir ein kleines Quiz für Sie vorbereitet. Mehr dazu auf der nächsten Seite. Viel Erfolg dabei!
