Rechnungslegung
Buchführungspflicht nach Handelsrecht
Die Limited hat den Jahresabschluss innerhalb von zehn Monaten nach Ende des Geschäftsjahres beim Companies House einzureichen. Hier kann der Jahresabschluss von jedermann eingesehen werden.
Die Rechnungslegung der Limited erfolgt nach englischem Recht, d.h. die Limited ist zur kaufmännischen Buchführung nach den britischen Bilanzierungsregeln (UK-GAAP) verpflichtet. Dieser Jahresabschluss ist gem. § 325a HGB dem deutschen Handelsregister vorzulegen.
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