Rechnungslegung
Buchführungspflicht nach Handelsrecht
Die Limited hat den Jahresabschluss innerhalb von zehn Monaten nach Ende des Geschäftsjahres beim Companies House einzureichen. Hier kann der Jahresabschluss von jedermann eingesehen werden.
Die Rechnungslegung der Limited erfolgt nach englischem Recht, d.h. die Limited ist zur kaufmännischen Buchführung nach den britischen Bilanzierungsregeln (UK-GAAP) verpflichtet. Dieser Jahresabschluss ist gem. § 325a HGB dem deutschen Handelsregister vorzulegen.
Nach § 238 HGB setzt die handelsrechtliche Buchführungspflicht - und mit ihr die Gewinnermittlung nach Bestandsvergleich - voraus, dass es sich bei der Ltd. um einen Kaufmann handelt.
Nach § 6 Abs. 2 HGB ist jeder Verein - und damit ist die Kapitalgesellschaft gemeint - ein Formkaufmann, daher trifft § 6 Abs. 2 HGB auf die D-Ltd. zu.
Buchführungspflicht nach Steuerrecht
Nach § 140 AO ergibt sich bereits nach den oben aufgeführten Aussagen eine steuerliche Pflicht zur Bilanzierung und zur Aufstellung einer Steuerbilanz.
Darüber hinaus greift die originäre steuerliche Buchführungspflicht, wenn die Ltd. eine Betriebsstätte in Deutschland unterhält und
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