Rechtsform Limited

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 28. September 2011
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Neuerungen durch den Companies Act 2006

In Großbritannien ist durch den Companies Act 2006, der am 8.11.2006 verabschiedet wurde, das englische Gesellschaftsrecht umfassend reformiert worden. Der Companies Act 2006 beinhaltet zahlreiche Änderungen für die Limited und wird bis Oktober 2009 schrittweise in Kraft treten. Einige Änderungsvorschriften sind bereits seit Januar 2007 wirksam, die anderen Veränderungen treten für die Limited sukzessive in Kraft und müssen bis spätestens Oktober 2009 abgeschlossen sein:

  • Die Satzung wird nur noch aus den Articles, d.h. einer Satzungsurkunde, bestehen. Das Memorandum wird kürzer ausfallen und nur noch Angaben über die Gesellschafter, die von ihnen übernommenen Anteile und den Willen zur Mitgliedschaft enthalten.

  • Der Zweck der Gesellschaft muss bei Gründung nicht mehr angegeben werden.

  • Werden neue Anteile ausgegeben, besteht nunmehr die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung zum Kapital gegenüber dem Registrar.

  • Es ist künftig nicht mehr erforderlich, einen company secretary zu bestellen.

  • Die Frist für die Abgabe des Jahresabschlusses beim Companies House wird von zehn auf neun Monate verkürzt.

  • Es muss mindestens ein director eine natürliche Person sein. Somit kann die Geschäftsführung nicht mehr ausschließlich von Gesellschaften wahrgenommen werden.

  • Die bisher von der Rechtsprechung entwickelten Pflichten der directors werden nunmehr im Gesetz verankert. Demnach müssen sie im Rahmen ihrer Geschäftsführung zum Erfolg der Gesellschaft und zum Wohl der Gesellschafter handeln.

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