Die Limited & Co.
Rechtsfähigkeit der Limited (inkl. Limited & Co.)
In Deutschland wurde früher bei ausländischen Gesellschaften, die ihren Verwaltungssitz in das Inland verlegten, die Rechtsordnung zugrunde gelegt, die am Ort des Verwaltungssitzes gilt (sog. Sitztheorie). Eine Gesellschaft mit Sitz in Deutschland konnte folglich nur rechtsfähig sein, wenn sie nach deutschem Recht gegründet wurde.
Der in Deutschland vertretenen Sitztheorie ist der EuGH entgegengetreten: Eine Gesellschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaates der EU wirksam gegründet wurde und nach dessen Rechtsordnung rechtsfähig ist, ist auch von den übrigen Mitgliedstaaten als rechts- und parteifähig anzuerkennen (sog. Gründungstheorie). Somit gilt die in England wirksam gegründete Ltd. in Deutschland als rechtsfähige Kapitalgesellschaft.
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