Rechtsform Limited

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 27. September 2011
5
(1)
Beitrag bewerten
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Die Limited Company (Ltd.)

Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, deren Mitglieder einen gemeinsamen, zumeist wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Es gibt in Deutschland drei Arten von Kapitalgesellschaften:

  • die Aktiengesellschaft (AG),

  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sowie

  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Die "Limited Company" ist eine nicht-börsennotierte Aktiengesellschaft nach britischem Gesellschaftsrecht. Sie erfüllt als Private Company (Ltd.) ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche oder österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die kleine Aktiengesellschaft (AG).

Seit feststeht (s. Entscheidung des BGH vom 13.03.2003), dass in der EU gegründete Gesellschaften auch in Deutschland rechtsfähig sind, hat die englische Limited (Ltd.) in Deutschland einen Boom erlebt. Zurzeit gibt es in Deutschland ca. 30.000 Limited Companies.

Dabei kann man zwischen

  • Private Limited Company by Shares (Ltd.)

  • Private Limited Company by Guarantee

  • Private Unlimited Company

  • Public Limited Company (PLC)

unterscheiden.

Die überwiegende Zahl der Gesellschaften in England sind Private Limited Company by Shares (Ltd.). Diese Form ist auch für Gründer die interessantere Variante, da es sich dabei um eine Rechtsform handelt, die einfach und günstig zu gründen ist. Sie entspricht in etwa der deutschen GmbH.

Dabei können folgende Gesellschaftsformen unterschieden werden:

  • die D-GmbH (Satzungs- und Verwaltungssitz in Deutschland),

  • die D-Limited (Satzungssitz in UK und Verwaltungssitz in Deutschland),

  • die UK-Limited (Satzungs- und Verwaltungssitz in UK).

Diese Grobunterscheidung verdeutlicht, dass bei einer englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland der Sitz lt. Satzung (in England) und der Verwaltungssitz (in Deutschland) auseinanderfallen. Die Attraktivität dieser Rechtsform liegt bei den günstigeren Gründungskosten und der Möglichkeit, das Management von Deutschland aus zu betreiben.

Wenn im Folgenden von Limited (oder Ltd.) die Rede ist, ist eben jene in England gegründete Kapitalgesellschaft mit (späterem) Verwaltungssitz in Deutschland gemeint.

Durch die Entscheidungen des EuGH vom 9.3.1999 (C-212/97 "Centros"), vom 5.11.2002 (C-208/00 "Überseering") sowie vom 30.09.2003 (C-167/01 "Inspire Art") ist es einer Limited ermöglicht worden, ausschließlich in Deutschland tätig zu werden, auch wenn sie keinen Geschäftsbetrieb in England innehat. Besonders hervorzuheben ist, dass auch für eine ausschließlich in Deutschland tätige Limited das englische Gesellschaftsrecht maßgebend ist.

Dies ist eine Leseprobe

Möchten Sie den Beitrag komplett lesen? Dann werden Sie Probemitglied und testen Sie akademie.de 14 Tage kostenlos!

Auf Rechtsform Limited erfahren Sie mehr über diesen Beitrag und die weiteren Leseproben.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein