Die Organe der Limited
Die Hauptorgane der Ltd. sind - wie bei der GmbH - die Gesellschafterversammlung und der director, der die Ltd. umfassend vertritt. Des Weiteren ist bei der Limited ein company secretary erforderlich. Dieser ist für die Verwaltung der Gesellschaft zuständig und an die Weisungen des directors gebunden. Zu seinen Aufgaben zählen u. a. die Vorbereitung und Unterzeichnung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts. Die Limited benötigt mindestens einen director. Sind mehrere Personen bestellt, spricht man vom "board of directors" (Vorstand). Die Funktion des directors kann von einer natürlichen oder von einer juristischen Person ausgeübt werden.
Die Haftung der directors
Die directors haften nach allgemeinen englischen Rechtsgrundsätzen
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