Hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig? Die Kriterien der Krankenversicherung

Selbstständig mit hohen Krankenkassenbeiträgen? Als Angestellte/r mit selbstständigen Nebeneinkünften fahren Sie vielleicht besser - wenn die Krankenversicherung sie auch so einstuft.

Von: Robert Chromow
Stand: 16. Februar 2011
5
(2)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Downloads zu diesem Beitrag

Über den Autor:

bild134003

Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

Beiträge des Autors als Atom-Feed Atom-Feed: Neues von akademie.de

Auftragsmangel, rückläufige Gewinne oder gar Verluste haben während der Wirtschafts- und Finanzkrise so manchen Selbstständigen zum Nebenjobber gemacht. Selbstständige, die hohe Krankenkassenbeiträge zahlen, können unter Umständen den Spieß umdrehen: Als Angestellte mit selbstständigen Nebeneinkünften fahren sie unter Umständen besser.

"Unternehmer mit Nebenjob" oder "nebenberuflich selbstständiger Angestellter"? Wer mag das in wirtschaftlich bewegten Zeiten so genau zu sagen? Einerseits gehen immer mehr Arbeitnehmer dazu über, nach Feierabend als Freiberufler oder Kleinunternehmer zu arbeiten und umgekehrt sind viele Selbstständige aus wirtschaftlicher Not gezwungen, nebenher Jobs anzunehmen.

Bedeutung der Hauptberuflichkeit für die Krankenversicherungspflicht

Welche Tätigkeit am Ende den eigentlichen Hauptberuf darstellt und welche demgegenüber nebenberuflich ausgeübt wird, ist unter versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten alles andere als unwichtig: Denn diese Unterscheidung ist nicht zuletzt das entscheidende Merkmal der Krankenversicherungspflicht von Erwerbstätigen.

Gemäß Paragraf 5, Abs. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) V sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nämlich grundsätzlich nicht versicherungspflichtig, wenn Sie hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind.

"Nicht versicherungspflichtig" bedeutet: Selbstständige haben die Wahl. Sie dürfen ...

  • zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln, oder

  • auf Antrag freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein