Auftragsmangel, rückläufige Gewinne oder gar Verluste haben während der Wirtschafts- und Finanzkrise so manchen Selbstständigen zum Nebenjobber gemacht. Selbstständige, die hohe Krankenkassenbeiträge zahlen, können unter Umständen den Spieß umdrehen: Als Angestellte mit selbstständigen Nebeneinkünften fahren sie unter Umständen besser.
"Unternehmer mit Nebenjob" oder "nebenberuflich selbstständiger Angestellter"? Wer mag das in wirtschaftlich bewegten Zeiten so genau zu sagen? Einerseits gehen immer mehr Arbeitnehmer dazu über, nach Feierabend als Freiberufler oder Kleinunternehmer zu arbeiten und umgekehrt sind viele Selbstständige aus wirtschaftlicher Not gezwungen, nebenher Jobs anzunehmen.
Bedeutung der Hauptberuflichkeit für die Krankenversicherungspflicht
Welche Tätigkeit am Ende den eigentlichen Hauptberuf darstellt und welche demgegenüber nebenberuflich ausgeübt wird, ist unter versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten alles andere als unwichtig: Denn diese Unterscheidung ist nicht zuletzt das entscheidende Merkmal der Krankenversicherungspflicht von Erwerbstätigen.
Gemäß Paragraf 5, Abs. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) V sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nämlich grundsätzlich nicht versicherungspflichtig, wenn Sie hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind.
"Nicht versicherungspflichtig" bedeutet: Selbstständige haben die Wahl. Sie dürfen ...
zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln, oder
auf Antrag freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben.
