Lohnpfändung beim Arbeitnehmer

Was Arbeitgeber wissen müssen

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 12. April 2010
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Über den Autor: Josef Ellenrieder

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Josef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom Betriebswirt FH, lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/Kooperationen im Facility Management, Gebäudemanagement und Energieberatung u. a.

Darüber hinaus berät Josef Ellenrieder mittelständische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

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Die Pfändung von Lohn- und Gehaltsansprüchen ist ein oft erfolgreiches und daher häufig eingesetztes Mittel der Zwangsvollstreckung. Als Arbeitgeber sind Sie Drittschuldner und damit dafür verantwortlich, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens vom Lohn/Gehalt des Schuldners korrekt zu berechnen und an den Gläubiger abzuführen. Fehler bei der Berechnung können Sie - im wahrsten Sinne des Wortes - teuer zu stehen kommen.

Steuerfachmann Josef Ellenrieder erläutert die komplizierten Vorschriften, die Sie bei einer Lohn- und Gehaltspfändung zu beachten haben. Mit Berechnungsbeispielen.

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Wir sind Rentner und suchten eine Pfändungsgrenze(Tabelle)wegen Privatinsolvenz aber das ich mich auch noch kostenpflichtig anmelden muß finden wir nicht toll Bewertund sehr schlecht

@anonym vom 24.078.2010

Guten Tag,

eine Pfändungstabelle finden Sie bei uns (öffentlich, nicht kostenpflichtig) unter http://www.akademie.de/direkt?pid=27402 . Ein Verzeichnis der Schuldnerberatungsstellen finden Sie im Web unter http://www.meine-schulden.de/beratungsstellen_in_ihrer_naehe .

Ich bitte um Verständnis darum, dass nicht alle unserer Beiträge öffentlich zugänglich sind - wir sind ja ein Wirtschaftsunternehmen und keine gemeinnützige Einrichtung. Dieser Beitrag hier beispielsweise richtet sich auch nicht an Schuldner, sondern an für die Lohnbuchhaltung Verantwortliche.

beste Grüße
Simon Hengel
Redaktion akademie.de