Lohnpfändung beim Arbeitnehmer

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 12. April 2010
4
(1)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens

Berechnungsschema

Maßgeblich für die Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ist der im entsprechenden Abrechnungszeitraum (Tag, Woche, Monat) zu beanspruchende Nettolohn.

Um den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens zu ermitteln, hat der Arbeitgeber zunächst den Bruttolohn des Schuldners (Arbeitnehmer) festzustellen und anschließend die in § 850 a ZPO und § 850 e ZPO genannten Beträge in Abzug zu bringen.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein